Liebe Mitglieder, die Geschäftsstelle ist vom 23.12.-27.12.2024 geschlossen. Ab dem 30.12.2024 sind wir wieder wie gewohnt erreichbar. Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit.
Rund ums Fliegen

Versicherung

Alle Infos zu den Versicherungsangeboten des DMFV

Als Mitglied im DMFV gut
versichert abheben.

Der DMFV e.V. bietet als Verband für seine Mitglieder und die ihm angeschlossenen Vereine einen umfassenden Versicherungsschutz in allen Bereichen des Modellflugs und des Vereinslebens, der sich seit Jahrzehnten erfolgreich bewährt hat.

Nachfolgend kannst du dich hier über die umfangreichen Leistungen für dich und deinen Verein informieren.

Zusätzlich sind dort auch unsere Versicherungsleistungen der DMFV Service GmbH für Gewerbetreibende zu finden.

inklusive bei Mitgliedschaft in den Tarifen: BASIS, KOMFORT, PREMIUM, PREMIUM GOLDTarifdetails ansehen

Haftpflichtversicherung

  • Gesetzlicher Haftpflichtversicherungsschutz aus dem Halten, Besitz oder Betrieb von Flugmodellen
  • Startmasse:
    • Tarif Basis: von max. 25kg auf Fluggeländen Europaweit sowie bis  1 kg  außerhalb von Modellfluggeländen in Deutschland
      im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
    • Tarif Komfort/Premium/Premium Gold: von max. 150kg auf Fluggeländen und außerhalb von Modellfluggeländen im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen
  • Deckungssumme bis zu 6.000.000 € pauschal für Personen und/oder Sachschäden ohne Selbstbehalt (tarifabhängig)
  • Mitversichert sind Schäden von DMFV-Mitgliedern untereinander
  • Im Vereinsrahmen Lehrer/Schüler-Betrieb mitversichert

Rechtschutzversicherung

  • Rechtschutz im Falle von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte
  • Straf-Rechtsschutz, wenn z.B. aufgrund der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ein entsprechender Vorwurf erhoben wird
  • Die Versicherung bezieht sich auf Modellflugaktivitäten und greift nicht bei privatrechtlichen Streitigkeiten
  • Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die versicherten Kosten bis zu 250.000 €
  • Kein Versicherungsschutz von DMFV-Mitgliedern gegeneinander
  • Grundsätzlich besteht freie Anwaltswahl

Bodenunfall-Versicherung

  • Versicherungsschutz für wirtschaftliche Folgen körperlicher Unfälle aller Art, die im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Flugmodells entstehen.
  • Der Versicherungsschutz gilt europaweit und erstreckt sich auf Unfallereignisse auf dem Boden.
  • Leistung im Todesfall 5.000 € und bei Invalidität bis zu 10.000 €.

optional hinzubuchbar

Diese Versicherungen sind ein Angebot der DMFV Service GmbH

RC-Flug-Transportschutz

  • Flugmodell und das dazugehörige RC-Equipment beim Transport im eigenen PKW
  • Transportmittelunfall-, Feuer- und Elementarschäden, sowie gegen Einbruchdiebstahl versichert
  • Deckungssummen tarifabhängig bis zu 100.000 €
  • Der Versicherungsschutz ist mit einer zusätzlichen Prämie verbunden

Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten im Werkverkehr

Flyer Werkverkehrs-Versicherung für Flugmodelle

Flyer 02 Werkverkehrs-Versicherung für Flugmodelle

Anmelde-Formular herunterladen

Haftpflichtversicherung für Auto-, Schiffs- und Eisenbahnmodelle

inklusive bei Mitgliedschaft

Vereinshaftpflicht-Versicherung

  • Umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Vereins
  • Die persönliche und gesetzliche Haftpflicht der Vorstandsmitglieder sowie aller Personen, die vom Vereinsvorstand beauftragt sind, für den Verein tätig zu sein
  • Deckungssumme: 2.000.000 € pauschal für Personen und/oder Sachschäden
  • Ohne Selbstbehalt im Schadensfall

Rechtschutzversicherung

  • Rechtschutz im Falle von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte
  • Straf-Rechtsschutz, wenn z.B. aufgrund der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ein entsprechender Vorwurf erhoben wird
  • Die Versicherung bezieht sich auf Modellflugaktivitäten und greift nicht bei privatrechtlichen Streitigkeiten
  • Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die versicherten Kosten bis zu 250.000 €
  • Kein Versicherungsschutz von DMFV-Mitgliedern gegeneinander
  • Grundsätzlich besteht freie Anwaltswahl

Jugendleiter-Versicherung für Vereinsjugendleiter und Jugendgruppen

  • Während der Ausbildung in der Bastelwerkstatt sowie auf dem Modellfluggelände und bei Veranstaltungen
  • Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Jugendleiter des Vereins sowie die gesetzliche Haftpflicht der Jugendlichen -> auch wenn diese nicht Mitglied im DMFV sind.
  • Deckungssumme: 2.000.000 € pauschal für Personen und/oder Sachschäden

optional hinzubuchbar

Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung

  • Versicherungsschutz für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
  • Prämienfrei versichert werden Ausstellungen und Modellflugveranstaltungen aller Art
  • Deckungssumme: 2.000.000€ pauschal für Personen und/oder Sachschäden
  • Keine weitere Prämie, vorherige Anmeldung erforderlich

Informationen und Antragsformular herunterladen

Bodenunfall-Versicherung für Zuschauer bei Veranstaltungen

  • Als Ergänzung zur Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
  • Leistung tarifabhängig im Todesfall bis zu 10.000 € und bei Invalidität bis zu 20.000 €

Informationen und Antragsformular herunterladen

Ausstellungsversicherung

  • Exponate (Flug-, Schiffs- und Automodelle) während der Ausstellung
  • Nur bei Ausstellungen innerhalb geschlossener Räume
  • Optional auch auf dem Hin- und Rücktransport der Exponate

Informationen und Antragsformular herunterladen

Allgemeine Bedingungen für die Ausstellungsversicherung

Vereinsheimversicherung inkl. Inhaltsversicherung

  • Gebäude- und Inhaltsversicherung für das auf dem Modellfluggelände befindliche Vereinsheim
  • 500 € Selbstbehalt im Schadensfall

Informationen und Antragsformular anfordern

optional hinzubuchbar

Diese Versicherungen sind ein Angebot der DMFV Service GmbH

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich

  • Für Unternehmen aus Industrie und Handel, sowie Modellflugschulen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Modulare Versicherung von Risiken aus dem Betrieb von gewerblich genutzten Flugmodellen, u.a. Halter Haftpflichtversicherung, Lehrer Haftpflichtversicherung, Veranstalter-Haftpflichtversicherung und/oder Bodenunfallversicherung der Zuschauer bei Luftfahrt-Veranstaltungen
  • Risiken aus dem Betrieb von Modellflugzeugen zur Erstellung von Fotos, Film- und Videoaufnahmen, sowie Sprüh- und Überwachungsflüge und die Verwendung von Multicoptern sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierfür bitte die UAS-Haftpflichtversicherung wählen

Informationen und Antragsformular

Fragebogen

Allgemeine Versicherungsbedingungen

UAS-Haftpflichtversicherung

  • Angebot für gewerblich genutzte UAS (unmanned aircraft system – Drohne)
  • Inklusive Film- und Fotoflüge
  • Geltungsbereich europa- oder weltweit
  • Unbegrenzte Steuereranzahl
  • Ohne Selbstbehalt im Schadensfall
  • Deckungssumme tarifabhängig
  • Rabatt für DMFV-Mitglieder

Zum Flyer

Hier beantragen

UAS-Haftpflichtversicherung Kurzzeit

  • Angebot für gewerblich genutzte UAS (unmanned aircraft system – Drohne)
  • Inklusive Film- und Fotoflüge
  • Laufzeit 1 Tag, 7 Tage oder 30 Tage
  • Geltungsbereich Weltweit exkl. USA & Kanada
  • Unbegrenzte Steuereranzahl
  • Ohne Selbstbehalt im Schadensfall
  • Deckungssumme 3.000.000 €

Hier beantragen

UAS-Haftpflichtversicherung AGRAR

  • Angebot für gewerblich genutzte UAS (unmanned aircraft system – Drohne)
  • Landwirschaftliche Flüge (DE.STS.FARM)
    • Abwurf von Gegenständen (Trichogramma, etc.)
    • Säen und Düngen, etc.
  • Inklusive Film- und Fotoflüge
  • Inklusive privater Geltungsbereich
  • Geltungsbereich europa- oder weltweit
  • Unbegrenzte Steuereranzahl
  • Ohne Selbstbehalt im Schadensfall
  • Deckungssumme tarifabhängig
  • Sonderkonditionen für Kunden über Copter.aero (DMFV e.V.)

Informationen und Antragsformular

Drohneneinsatz in der Landwirtschaft
Nationales Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund
Konditionen AGRAR-CLASSIC
Fragebogen
SEPA-Lastschriftmandat
Versicherungsumfang
Haftpflichtversicherungs-Bedingungen

Sie haben einen Versicherungsfall verursacht und möchten diesen melden?

Bitte verwenden Sie hierfür unser Schadenmeldeformular.

Dieses Formular senden Sie bitte ausgefüllt – und vom Schadenverursacher unterzeichnet – an folgende E-Mail-Adresse: versicherung@dmfv.aero

Sofern es Unterlagen über Schadenhöhe und dessen Umfang geben sollte, fügen Sie diese bei.

Bei Sachschäden benötigen wir für die Schadenregulierung:

  • Angaben zu der Person des Geschädigten
  • Anschaffungsbelege/Kostenvoranschläge der beschädigten Sachen bzw. Angaben über Alter/Zustand der Sachen
  • Bilder der beschädigten Gegenstände.

Diese Unterlagen sind gegebenenfalls beim Geschädigten nachzufragen, soweit diese der Geschäftsstelle nicht schon vorliegen.

Nach Erhalt der Unterlagen werden wir eine entsprechende Bearbeitung schnellstmöglich vornehmen.

Tarifinformationen

  • Für ein Jahr Versicherungsschutz zahlen Sie die auf Ihrem Antrag ausgewiesene Versicherungsprämie. Die Vertragslaufzeit ist immer bis zum 01.01. des Folgejahres. Falls Sie während des laufenden Versicherungsjahres den Versicherungsschutz beantragen, erfolgt die Prämienabrechnung mit 1/12 je versicherter Monat.
  • Die Mehrprämien für die Tarife Komfort, Premium und Premium-Gold gegenüber der Prämie für den Tarif Basis werden immer voll für das laufende Geschäftsjahr erhoben (1. Januar bis 31. Dezember) unabhängig davon, wann sich das Mitglied im Jahresverlauf für einen Eintritt in den DMFV oder den Abschluss dieser Tarife entscheidet. Die Kündigung einer Mehrprämie bzw. die Änderung auf den Tarif Basis muss schriftlich in der DMFV-Geschäftsstelle erfolgen. Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Maßgebend ist hier das Datum des Poststempels.

Lehrer -/Schülerbetrieb

Im Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse ist der sogenannte Lehrer -/Schülerbetrieb mitversichert.

Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schüler betrieb. Eine kabelgebundene Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen Modellflugvereins stattfinden.

  • Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
  • Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
  • Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das Flugleiterbuch eingetragen werden.
  • Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der ersten Einweisung an.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sind. Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Hapflichtschaden verursacht werden, so wird die Schadensregulierung über die Halterhapflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.

Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten und versicherten Mitgliedern prämienfrei enthalten. Der Versicherungsschutz besteht auch auf Modellfluggeländen, die keine Aufstiegserlaubnis nach § 21 a LuVO besitzen.

Die Deckungssumme beträgt 2.000.000 € pauschal für Personen- und / oder Sachschäden (entspricht mindestens den Vorgaben § 37 LuVG). Die Versicherungs-Scheinnummer lautet 73078381-029.

Flüge innerhalb geschlossener Räume (Indoor / Hallenflug)

Flüge innerhalb geschlossener Räume (indoor) sind bis zu einem Modellgewicht von 5kg versichert.

Eventuell wird für das Fliegen innerhalb geschlossener Räume ein Sicherheitskonzept benötigt, dieses wäre zwingend zu befolgen.

Im Schadensfall unbedingt zu beachten

Rechnungen bzw. Forderungen des Anspruchstellers dürfen in keinem Fall durch den Versicherungsnehmer beglichen werden. Wird die Forderung durch den Versicherungsnehmer beglichen, kann eine korrekte Schadensregulierung nicht mehr erfolgen, was im Extremfall zur Ablehnung des Schadens führen kann.

Besondere Aufmerksamkeit bei Stromleitungen oder Strommasten

Wir bitten darum, bei Flügen, die in der Nähe von Stromleitungen oder Strommasten stattfinden besonders auf diese aufzupassen. Durch Kollisionen mit den Leitungen / Masten können Spannungsschwankungen entstehen, welche wiederum zu erheblichen Schäden führen können.

LSW617H - Klausel zum Ausschluss Geographischer Gebiete

Bitte beachten Sie die Klausel zum Ausschluss Geographischer Gebiete unter folgendem >LINK<

Beispiele für Versicherungsausschlüsse

Bitte beachten Sie, dass eine Leistungspflicht der Versicherung bei jedem gemeldeten Schadenfall erneut geprüft wird. Die hier aufgeführten Beispiele sind lediglich beispielhafte Einzelfälle und beschreiben den Umfang bzw. Nicht-Umfang des Versicherungsschutzes nicht vollständig und vollumfänglich.

  • Ein Akku fängt während des Ladevorgangs Feuer – dies ist nicht versichert, da das Modell zum Schadeneintritt nicht in Betrieb stand, dies ist jedoch eine Voraussetzung um in der Halter-Haftpflichtversicherung Ansprüche geltend machen zu können.
  • Schäden am eigenen Modell – Schäden, die an dem eigenen Modell entstehen sind nicht versichert, da es keinen geschädigten Dritten gibt.
  • Schäden am eigenen Eigentum – Schäden, die das eigene Modell am eigenen Eigentum (z.B. Auto) verursacht sind nicht versichert. Es fehlt ein geschädigter unbeteiligter Dritter.
  • Nicht versichert sind Schäden, bei denen ein Familienangehöriger der Geschädigte ist und dieser im gleichen Haushalt wie das DMFV-Mitglied lebt.
  • Gefahrengemeinschaften – gehen Modellpiloten eine Gefahrengemeinschaft ein (Schleppvorgänge, Formationsflüge, Fliegen in einer Gruppe etc.) und es kommt zu einem Schaden an den beteiligten Modellen untereinander, ist dieser Schaden nicht versichert. Es fehlt ein geschädigter unbeteiligter Dritter.
  • Nicht versichert ist das Risiko aus dem Abbrennen von Osterfeuern, Feuerwerkskörpern oder Ähnlichem
  • Das Werfen von Modellen zum Start bzw. Starthilfe eines fremden Modells – dies ist über die Halter-Haftpflicht-Versicherung nicht abgesichert. Kommt es zu einem Schaden am Modell, wird dieser wie ein Eigenschaden gewertet und ist demnach nicht versichert.
  • Das Abwerfen von Gegenständen aus Flugmodellen (Ausgenommen Seglerschlepp und Fallschirmmodelle) ist nicht versichert.
  • Bergekosten aus Bäumen – verfängt sich das Modell in einem Baum oder ähnlichem, sind die Kosten der Bergung nur dann versichert, wenn das Modell eine erhebliche Gefahr darstellt, z.B. das Modell hat sich direkt über einem Gehweg im Baum verfangen und droht herabzufallen.
  • Schäden, die bei Vereinsaktivitäten am eigenen Eigentum entstehen, sind über die Vereinshaftpflichtversicherung nicht abgesichert. Beispiel: Ein Vereinsmitglied mäht das Vereinsgelände, dabei wird ein Stein gegen sein eigenes Fahrzeug geschleudert, in diesem Fall fehlt ein geschädigter Dritte.
  • Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens-, oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten
    sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung.
  • Jeder militärische oder polizeiliche Einsatz sowie Einsätze mit Waffen
  • Der Besitz und die Inbetriebnahme aller Arten von Startwinden – mit Ausnahme von Startwinden für Flugmodelle – sind nicht mitversichert.
  • Der Betrieb von Auto-, Schiffs- und Eisenbahnmodellen ist nicht mitversichert.

Kein Versicherungsschutz besteht für den gewerblichen oder auch nebengewerblichen Gebrauch von Flugmodellen. Lediglich über den Tarif Premium-Gold ist ein nebengewerblicher Einsatz von Flugmodellen versichert, sofern dieser Einsatz nicht dem Haupterwerb dient oder mit diesem in Zusammenhang steht. Ausgenommen hiervon sind gewerbliche Film-, Foto-, Überwachungs- sowie Sprühflüge. Versichert sind also beispielsweise der Einsatz von Flugmodellen von Nebenerwerbsherstellern sowie der Einsatz von eigenen Flugmodellen gegen Aufwandsentschädigung oder unentgeltlich auf Veranstaltungen oder Messen zum Zweck der Werbung für Dritte. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.

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Du bist noch nicht sicher, ob du Mitglied werden sollst? Kein Problem.

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DMFV Shooting 444

Weitere Informationen zu den aufgeführten Versicherungen kannst du in unseren ausführlichen Versicherungs-Broschüren nachlesen, die Du hier herunterladen kannst:

DMFV-Broschüre Versicherungen (PDF 600 kB)

Unser Risikoträger für Versicherte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist:

HDI Global SE
Charles-de-Gaulle-Platz 1
50679 Köln

Unser Risikoträger für Versicherte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist:

HDI Global Speciality SE
Charles-de-Gaulle-Platz 1
50679 Köln