Klares Votum für den Modellflug im Verkehrsausschuss des Bundesrats
In seiner 678. Sitzung hat sich der Verkehrsausschuss des Bundesrats am 22. Februar 2017 mit der von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” beschäftigt. Das Ergebnis ist ein klares Votum für den Modellflug und eine explizite Bestätigung der Arbeit des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV). Die deutliche Mehrheit der Ländervertreter votierte im Ausschuss für einen Änderungsantrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass die Luftverkehrsordnung weitgehend gemäß des im November 2016 zwischen dem Bundesministerium für Verkehr- und digitale Infrastruktur (BMVI) und den Interessenverbänden vereinbarten Kompromisses in Kraft treten soll.
„Der Beschluss des Verkehrsausschusses im Bundesrat ist ein extrem positives Signal und ein Erfolg des geschlossenen Auftretens der Modellflieger in Deutschland”, ordnet DMFV-Präsident Hans Schwägerl die Ereignisse in Berlin ein. „Das Votum ist so eindeutig, dass man auch in der Plenarsitzung des Bundesrats daran eigentlich nicht vorbeikommen kann. Aber noch ist nichts endgültig entschieden. Wir bleiben daher am Ball und werden weiterhin auf allen Ebenen im Sinne aller Modellflieger kämpfen.” Wenn der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 10. März dem Änderungsantrag aus Nordrhein-Westfalen endgültig zustimmt, dann wäre dies ein entscheidender Schritt für die Zukunftssicherung des privaten Modellflugs in Deutschland. Und derzeit deutet eigentlich alles darauf hin, dass es so kommen wird.
Die Rückkehr zur im November 2016 vereinbarten „Einweisungslösung“ würde bedeuten, dass Piloten auf Flugplätzen mit einer gültigen Aufstiegserlaubnis (AE) ohne individuelle Bescheinigung und wie bisher höher als 100 Meter fliegen dürfen. Verfügen Vereinsflugplätze nicht über eine AE, dann ist das Fliegen oberhalb der 100-Meter-Grenze sowie von Modellen mit einem Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm möglich, solange der Pilot über einen persönlichen „Kenntnisnachweis” verfügt. Dies gilt im Übrigen auch für das genehmigungsfreie Fliegen außerhalb von speziellen Modellflugplätzen. Wie dieser „Kenntnisnachweis” exakt aussehen würde, bleibt abzuwarten. Er würde jedoch in der Zuständigkeit der beauftragten Modellsportverbände liegen.