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Verfahren bei Verwendung eines visuellen Ausgabegerätes (FPV-Betrieb)

Modellflugbetrieb wird nur in Sichtweite des Steuerers ausgeübt. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt.
Dabei darf das Flugmodell nicht weiter entfernt geflogen werden, als es in natürlicher Sichtweite ohne Videobrille (visuelles Ausgabegerät) sicher gesteuert werden könnte.

Bei Betrieb über 30 m ist der Steuerer von einer anderen Person (Luftraumbeobachter/Spotter), die das Fluggerät ständig in direkter Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet und unmittelbar auf auftretende Gefahren hinweisen kann, zu unterstützen.

Liebe Mitglieder, die Geschäftsstelle ist vom 02. Juli 06:00 Uhr - 03. Juli 2024 10:00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. Die DMFV Dienste stehen für Sie weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.
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