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Das Mindestalter von Fernpiloten
Auf vom DMFV ausgewiesenen Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis
Startgewicht
- 0 – 2 kg: Kein Mindestalter
- 2 – 25 kg: 12 Jahre (ohne Aufsicht bei Alleinflugerlaubnis des Geländehalters)
- 2 – 25 kg: 7 Jahre (unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten)
- > 25 kg: 16 Jahre
Auf vom DMFV ausgewiesenen Modellfluggeländen ohne Aufstiegserlaubnis
Startgewicht
- 0 – 2 kg: Kein Mindestalter
- 2 – 12 kg: 12 Jahre (ohne Aufsicht bei Alleinflugerlaubnis des Geländehalters)
- 2 – 12 kg: 7 Jahre (unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten)
Außerhalb von ausgewiesenen Modellfluggeländen
Startgewicht
- 0 – 2 kg: Kein Mindestalter
- 2 – 12 kg: 14 Jahre (ohne Aufsicht)
- 2 – 12 kg: 7 Jahre (unter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten)