Im Antrag auf Betriebsgenehmigung, den die Modellflugverbände gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 ans Luftfahrt-Bundesamt stellen mussten, um den Modellflugbetrieb in Deutschland im gewohnten Maße gewährleisten zu können, hat der DMFV auch die Anerkennung des höherwertigen „Ausweises für Steuerer von Flugmodellen“ als Ersatz für den obligatorischen Kenntnisnachweis verankert. Diesem Antrag ist das LBA in seinem Bescheid vom 6. Juli 2022 zunächst auch nachgekommen.
Leider hat die Behörde ihre Sichtweise zwischenzeitlich aus den folgenden Gründen widerrufen:
- Die Prüfungsinhalte des Steuererscheins vermitteln nicht die spezifischen Besonderheiten der Verbandsbetriebsgenehmigung.
- Der Gesetzgeber sieht für den Kenntnisnachweis eine Gültigkeit von fünf Jahren vor, der Steuererschein ist aber unbegrenzt gültig.
Trotz Einspruch des Verbandes und dem Angebot eines niederschwelligen Kompromisses ist das LBA leider nicht bereit, seine Rechtsauffassung entscheidend zu revidieren.
Insofern benötigen Inhaber des „Ausweises für Steuerer von Flugmodellen“ künftig auch einen Kenntnisnachweis des Verbandes, in dessen Betriebsrahmen sie ihre Flugmodelle betreiben möchten. Diese Regelung trifft sowohl die Mitglieder des DMFV, als auch die des DAeC/MFSD. Für anderweitig Versicherte ist der Kenntnisnachweis ja ohnehin obligatorisch, wenn sie innerhalb des Rechtsrahmens einer der Verbände fliegen wollen. Der Kenntnisnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ist gemäß staatlicher LuftKostV mit einer Gebühr von 26,75 EUR inkl. MwSt. belegt.
Solltet Ihr den Kenntnisnachnachweis des DMFV nicht sowieso schon absolviert haben, könnt Ihr dies unter www.kenntnisnachweis.de einfach und sicher erledigen.