Kenntnisnachweis auch für Inhaber von Ausweisen für Steuerer von Großmodellen erforderlich

In am 23. Oktober 2022

Im Antrag auf Betriebsgenehmigung, den die Modellflugverbände gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 ans Luftfahrt-Bundesamt stellen mussten, um den Modellflugbetrieb in Deutschland im gewohnten Maße gewährleisten zu können, hat der DMFV auch die Anerkennung des höherwertigen „Ausweises für Steuerer von Flugmodellen“ als Ersatz für den obligatorischen Kenntnisnachweis verankert. Diesem Antrag ist das LBA in seinem Bescheid vom 6. Juli 2022 zunächst auch nachgekommen.
Leider hat die Behörde ihre Sichtweise zwischenzeitlich aus den folgenden Gründen widerrufen:

  1. Die Prüfungsinhalte des Steuererscheins vermitteln nicht die spezifischen Besonderheiten der Verbandsbetriebsgenehmigung.
  2. Der Gesetzgeber sieht für den Kenntnisnachweis eine Gültigkeit von fünf Jahren vor, der Steuererschein ist aber unbegrenzt gültig.
Kenntnisnachweis NL0722 e1669198107609

Trotz Einspruch des Verbandes und dem Angebot eines niederschwelligen Kompromisses ist das LBA leider nicht bereit, seine Rechtsauffassung entscheidend zu revidieren.
Insofern benötigen Inhaber des „Ausweises für Steuerer von Flugmodellen“ künftig auch einen Kenntnisnachweis des Verbandes, in dessen Betriebsrahmen sie ihre Flugmodelle betreiben möchten. Diese Regelung trifft sowohl die Mitglieder des DMFV, als auch die des DAeC/MFSD. Für anderweitig Versicherte ist der Kenntnisnachweis ja ohnehin obligatorisch, wenn sie innerhalb des Rechtsrahmens einer der Verbände fliegen wollen.  Der Kenntnisnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ist gemäß staatlicher LuftKostV mit einer Gebühr von 26,75 EUR inkl. MwSt. belegt.
Solltet Ihr den Kenntnisnachnachweis des DMFV nicht sowieso schon absolviert haben, könnt Ihr dies unter www.kenntnisnachweis.de einfach und sicher erledigen.

Die Fakten in Kürze:

  • Jeder, der ein Flugmodell mit einem Gewicht von mehr als 2 kg und/oder in einer Höhe von über 120 m betreiben möchte, benötigt einen Kenntnisnachweis des Verbandes, in dessen Betriebserlaubnis er das tun möchte. DMFV und MFSD erkennen wechselseitig den Schulungsnachweis des jeweils anderen Verbandes an.
  • Piloten von Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 25 kg benötigen zusätzlich einen Ausweis für Steuerer von Großmodellen, den sie beim DMFV oder beim DAeC absolvieren können.