Gute Zusammenarbeit mit Behörden zahlt sich aus
In den vergangenen gut 12 Monaten sind fast 35 neue Betriebserlaubnisse für Modellflugvereine durch das Luftamt Südbayern erteilt worden. Nötig wurden diese durch Änderungen der Luftverkehrsordnung und eine in diesem Zusammenhang nicht mehr mögliche Nutzung von Betriebserlaubnissen für Einzelpersonen für den dauerhaften Betrieb von Modellfluggeländen.
Im Bereich des Luftamtes Südbayern werden Betriebserlaubnisse für Modelle über 5 kg nicht nur für Vereinsgelände, sondern auch als generelle Erlaubnis an Einzelpersonen erteilt. Ein weitgehend unbürokratisches sowie für alle Beteiligten seit Jahren erfolgreich praktiziertes Erlaubnisverfahren und eine Besonderheit in diesem Gebiet. Durch die Novellierung der Luftverkehrsordnung können mit diesen Betriebserlaubnissen bis 25kg für Einzelpersonen nun aber keine Modellfluggelände mehr dauerhaft betrieben werden. Zahlreiche Vereine mussten daher für ihre Modellflugplätze eine ortsbezogene Betriebserlaubnis beantragen. Ein mitunter aufwändiges und langwieriges Verfahren. In einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den DMFV-Gebietsbeauftragten in Bayern, dem DMFV-Verbandsjustiziar und dem Luftamt Südbayern haben in den letzten 12 Monaten fast 35 Vereine eine Betriebserlaubnis erhalten. „Wir freuen uns sehr, dass das Luftamt Südbayern die für uns und unsere Vereine so wichtigen Erlaubnisse sehr schnell und gleichwohl gewissenhaft erteilt hat. Für uns ein Zeichen, dass sich eine seit Jahren sehr offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Behörden auszahlt“, lobt DMFV-Gebietsbeauftragter Manfred Rohrmeier.
Vereine aus dem Gebiet Südbayern, die ebenfalls eine Betriebserlaubnis benötigen wenden sich bitte direkt an die DMFV-Geschäftsstelle in Bonn oder an die für sie zuständigen DMFV-Gebietsbeauftragten.
Info: In einer ersten Version des Artikels wurde fälschlicherweise behauptet, Einzelpersonen können keine generelle Betriebserlaubnis für Modelle bis 25 kg mehr bekommen. Das ist nicht richtig. Diese werden auch weiterhin durch das Luftamt Südbayern erteilt, gelten aber jetzt nur noch außerhalb von dauerhaft für den Modellflugbetrieb genutzten Geländen.