Ab 01.10.2017 besteht die Kennzeichnungspflicht für Modelle mit einem Gesamtgewicht ab 250 Gramm.
Ein Problem für Fallschirmspringer? – NEIN
Im Fachhandel gibt es passend auch für Fallschirmspringermodelle die richtigen Kennzeichnungsschilder.
Geeignet sind zum Beispiel kleine Schilder mit folgenden Eigenschaften:
Lasergraviert, feuerfest, selbstklebende Rückseite (3M extra stark und dünn) in den Abmessungen 20 x 10 mm und 0,5 mm dick.
Die Beschriftung kann auf vier Zeilen angeordnet werden.
Die Kennzeichnung muss gut lesbar angebracht werden. Hier einige Vorschläge:
![Schild 2 500x391 1](https://www.dmfv.aero/wp-content/uploads/2017/09/Schild-2-500x391-1.jpg)
![Helm vo 334x500 1](https://www.dmfv.aero/wp-content/uploads/2017/09/Helm-vo-334x500-1.jpg)
![Sohle 1 500x326 1](https://www.dmfv.aero/wp-content/uploads/2017/09/Sohle-1-500x326-1.jpg)
![Helm hi 376x500 1](https://www.dmfv.aero/wp-content/uploads/2017/09/Helm-hi-376x500-1.jpg)