DMFV wirbt für die Fortsetzung bewährter Zusammenarbeit
Bereits im September dieses Jahres hat der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) seinen Antrag auf Betriebserlaubnis nach Art. 16 der EU-Durchführungsverordnung beim BMVI eingereicht. Damit hat der Verband die Weichen dafür gestellt, dass Modellflug auch mit dem Inkrafttreten eines neuen EU-Rechts wie bisher und ohne nennenswerte Einschränkungen für die Modellflugsportler in Deutschland durchgeführt werden kann.
Der DMFV stellt seinen Antrag auf Basis des bisherigen nationalen Rechts. Insbesondere bei der bewährten und etablierten Zusammenarbeit mit den Luftfahrtbehörden der Länder würden somit keine Änderungen notwendig. Aber genau bei diesen Behörden taucht nun zunehmend Unsicherheit auf, was die Umsetzung des EU-Rechts in nationale Vorschriften im Einzelnen bedeuten wird und wie in diesem Zusammenhang Modellflug gesetzeskonform betrieben werden kann. Dies nimmt der DMFV zum Anlass, die Landesluftfahrtbehörden in einem offenen Brief über die Pläne des Verbandes zu informieren und den Wunsch nach einer Fortsetzung der partnerschaftlichen Kooperation zu bekräftigen. Der DMFV beweist hierdurch größtmögliche Transparenz und den Willen, den Modellflug auch in Zukunft aktiv im Sinne aller Modellflugsportler zu gestalten.
Der offene Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es hatte alle Beteiligten eine Menge Arbeit und schlaflose Nächte gekostet, als 2017 die unbemannten Luftfahrzeuge in den unteren Luftraum integriert wurden und der damalige Bundesverkehrsminister mit einer umfassenden Drohnenverordnung die Luftverkehrsordnung revolutionierte, von der auch Modellflugpiloten fundamental betroffen waren.
Aber die Mühe hat sich gelohnt. Die neuen Regularien bilden eine Basis, mit der alle Beteiligten leben können und die von Behörden, Verbänden und Betreibern gleichermaßen akzeptiert werden. Selbst Auflagen wie die Kennzeichnung der Fluggeräte und der Kenntnisnachweis für Betreiber von UAS über 2 Kilogramm oder den Einsatz von Flugmodellen in einer Höhe von über 100 Metern über Grund stellen heute kein notwendiges Ärgernis mehr dar, sondern werden von Steuerern und Sportlern als sinnvolle, sicherheitsbildende Maßnahme verstanden.
Zu diesem Gleichgewicht von notwendiger Regulierung und Freiheit bei der Ausübung eines Hobbys, das nachgewiesenermaßen eine überdurchschnittlich gute Sicherheitsbilanz aufweist, tragen auch in erheblichem Maße die Grundsätze des Bundes und der Länder und die sachkundige Arbeit der Landesluftfahrtbehörden bei.
Diesen gewonnen Status gilt es nun mit der europaweiten Durchführungsverordnung der EU-Kommission zu harmonisieren. Und der Gesetzgeber in Brüssel hat dafür alle Türen geöffnet.
In Erwägungsgrund 27 der Präambel von DVO (EU) 2019/947 ermöglicht er ausdrücklich die unveränderte Fortführung des Modellflugs im Rahmen von Verbänden unter Berücksichtigung der in den Mitgliedsstaaten vorhandenen bewährten Verfahren.
Folgerichtig eröffnet Artikel 16 (2a) der Durchführungsverordnung die Möglichkeit, Verbänden und allen, die in deren Rahmen Modellflug betreiben, auf Grundlage einschlägiger nationaler Vorschriften eine Betriebserlaubnis zu erteilen.
Anders als Option (2b) erlaubt Option (2a) das Zusammenspiel von Verbänden, Landesluftfahrt- und Naturschutzbehörden, das sich in den letzten Jahren zunehmend etabliert hat und eine belastbare Grundlage für den Fortbestand des Hobbys Modellflug darstellt.
Neue Regeln für den Modellflug, die den Betreibern die Luft zum Atmen nehmen, die Zuständigkeiten neu verteilen und die Verbände von ihrer Funktion als Interessensvertretungen zu Behörden hochstilisieren wollen, sind kontraproduktiv und vor allem völlig überflüssig.
Liebe Kollegen in den Landesluftfahrtbehörden, der DMFV möchte die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen fortsetzen und hat in diesem Sinne den Antrag auf Betriebsgenehmigung auf Grundlage einschlägiger nationaler Vorschriften ans BMVI gestellt. Wir sind davon überzeugt, dass das BMVI diesem Antrag stattgeben wird, denn der DMFV ist mit rund 90.000 Mitgliedern Europas stärkste Interessensvertretung für Modellflugsportler und verfügt über ein umfassendes fachliches Know-how und Organisationsstrukturen, die einen sicheren und weiterhin zuverlässigen Rechtsrahmen für den Modellflugbetrieb in Deutschland ermöglichen.
Die Zuständigkeit für den Modellflug sehen wir in Ihren bewährten Händen und hoffen auf Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Schwägerl
Präsident