Die 44. Konferenz der Sportminister*innen der Länder hat am 28. April die Wiederaufnahme von sportlichen Aktivitäten unter strengen Auflagen beschlossen. Entsprechende Vorschläge für den Breiten- und Spitzensport haben die Minister den Regierungschefs von Bund und Ländern vorgelegt. Eine Entscheidung hierüber wird für den 6. Mai 2020 erwartet. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet eine Aufhebung der Sperrung von Sportstätten, also auch Modellfluggeländen. Die Sportministerkonferenz orientiert sich hierbei eng am Positionspapier des Deutschen Olympischen Sportbundes, das auch dem DMFV als Grundlage seines offenen Briefes vom 16. April an die Gesundheitsministerien der Bundesländer gedient hat.
Sofern die Bundes- und Landesregierungen sich den Forderungen der Sportministerkonferenz anschließen, wird kurzfristig mit einer Öffnung der Fluggelände unter strikter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, sowie Abstands- und Hygieneregeln zu rechnen sein. Vereinsaktivitäten, die Nutzung von Versammlungsräumen und das Wettkampfgeschehen werden wohl in diesem ersten Schritt weiterhin untersagt sein.
Der DMFV wird umgehend informieren, wann und unter welchen Auflagen die Sportstättensperrungen aufgehoben werden können. Wir werden dann auch einen Handlungsleitfaden veröffentlichen, wie Vereine die behördlichen Auflagen einhalten können.