Fachverbände diskutieren EU-Registrierung mit dem LBA

In am 04. September 2020

Für Dienstag, 1. September, hatten Vertreter der beiden Fachverbände DMFV und DAeC einen gemeinsamen Termin mit dem, für die EU-Registrierung verantwortlichen Mitarbeiter der Stabsstelle „Übergreifende nationale und internationale Aufgaben“ Carsten Konzock und dessen Kollegen Sonja Domke und Christopher Klann im Luftfahrt-Bundesamt vereinbart. Ziel des Gespräches war seitens der Verbände, die Behörde für die Ängste und Sorgen deren Mitglieder zu sensibilisieren und die Anforderungen zu benennen, die für eine reibungslose und möglichst barrierefreie En-bloc-Registrierung in die Datenbank des LBA zu erfüllen sind.

Konzock machte gegenüber den Verbänden nochmals deutlich, dass die Registrierung für alle Betreiber unbemannter Flugsysteme, also auch von Flugmodellen, europaweit verpflichtend sei. Jeder Pilot müsse sich über ein Portal des LBA selbst in dieses Register eintragen. Ausschließlich die beiden Verbände DMFV und DAeC bekämen die Möglichkeit, diese Eintragung für ihre Mitglieder en bloc vorzunehmen. Auf Rückfrage bestätigte Konzock, dass die Individualregistrierung mit einer Gebühr im niedrigen zweistelligen Bereich belegt werde. Ob und in welcher Höhe für die En-bloc-Registrierung ein Entgelt fällig würde, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festgelegt. Sollte eine solche Gebühr erhoben werden, beabsichtigt der DMFV, diese für seine Mitglieder zu übernehmen.

„eID-Nummer hat etliche Vorteile für Modellflieger.“ sagt Carsten Konzock vom LBA

Vorgesehen ist, dass die Verbände folgende Daten ihrer Mitglieder an das LBA melden:

Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Gruppenversicherungsnummer des jeweiligen Verbandes. Diese Angaben sind von der ab dem 31.12.2020 geltenden EU-Verordnung für unbemannte Luftfahrtsysteme zwingend vorgeschrieben.

Das Registrierungssystem erzeugt dann eine sogenannte eID-Nummer. Jeder registrierte Nutzer erhält eine Benachrichtigung mit seinen Zugangsdaten zum Registrierungssystem und kann dort seine eID-Nummer abrufen. Diese Zugangsdaten benötigen die Nutzer auch, wenn sie Änderungen an ihrem Datensatz vornehmen wollen oder diesen löschen möchten.

„Die EU-Registrierung dient der Identifizierung des Betreibers – natürlich insbesondere für die Fälle, in denen festgelegte Regelungen nicht eingehalten werden oder es zu Unfällen kommt.“ sagt Carsten Konzock.

Der Zugriff auf die Betreiberdaten werde EU-weit sehr restriktiv geregelt. Nur Behörden hätten im Rahmen eines berechtigten Interesses (z. B. Strafverfolgung) Zugriff auf die Daten. Auch werde nicht jeder Behörde unbedingt der vollständige Zugriff auf alle Daten gewährt, sondern nur in soweit, wie es erforderlich sei.

„Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird es voraussichtlich keine zentrale europäische Datenbank geben.“ so Konzock weiter, „Vielmehr plant die EU einen, an strenge Voraussetzungen geknüpften Datenaustausch der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörden.“

Konzock hob außerdem die Vorteile hervor, die eine EU-Registrierung mit sich bringe. So könnten Modellflieger künftig ihrem Hobby europaweit nachgehen, ohne sich dafür im jeweiligen Urlaubsland registrieren zu lassen. Außerdem entfalle die bisherige Kennzeichnungspflicht mit dem Adressschild zugunsten einer Beschriftung mit der Registriernummer.

LBA

Vorschlag der Verbände wird geprüft

Besondere Anforderungen an die Registrierung von Kindern und Jugendlichen sieht Konzock nicht. Auch eine Verpflichtung der Vereinsvorstände, die Registrierung ihrer Mitglieder zu überprüfen oder einen Verstoß gegen die Registrierungspflicht zu melden, könne er derzeit nicht erkennen. Sollten in den Vereinen vereinzelt Verstöße dieser Art festgestellt werden, könne dies sicherlich im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung des Modellflugbetriebes innerhalb des Vereins geregelt werden.

„Gerne prüfen wir den Vorschlag der Verbände, Sammel-E-Mail-Adressen für die Mitglieder einzurichten, die selbst über keinen E-Mail-Account oder keinen Internetzugang verfügen.“ verspricht Konzock, „Allerdings ist eher davon auszugehen, dass pro E-Mail-Adresse aus technischen Gründen nur eine Registrierung erfolgen kann.“

Grundsätzlich plant das LBA die Fertigstellung des Registrierungssystems rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2020. Nach diesem Datum ist eine EU-Registrierung für die Betreiber von Drohnen und für Modellflieger gleichermaßen verpflichtend.

Herr Konzock betonte, dass die Anforderungen an das Registrierungssystem, das sich derzeit in der Beauftragung zur Erstellung an einen externen Dienstleister befinde, bereits feststünden, dass sich Details der Umsetzung allerdings noch ändern könnten.

Die Verbände DAeC und DMFV werden ihre Mitglieder über die weiteren Schritte transparent und vollumfänglich auf dem Laufenden halten.