Am Sonntag, 13. Dezember, haben sich die Regierungsvertreter von Bund und Ländern einvernehmlich auf einen zweiten Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt.
Während sich in den meisten Bundesländern die Regelungen zur Benutzung von Vereinsgeländen für den Individualsport nicht verändert haben, wurde in folgenden Bundesländer die Schließung von Sportstätten verfügt:
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
Die Möglichkeit der Ausübung vom Individualsport außerhalb von Sportstätten bleibt von diesen Regelungen unberührt.
Im Zweifel empfehlen wir, sich mit den lokalen Ordnungs- oder Polizeibehörden in Verbindung zu setzen.