Am Sonntag, 13. Dezember, haben sich die Regierungsvertreter von Bund und Ländern einvernehmlich auf einen zweiten Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt.
Während sich in den meisten Bundesländern die Regelungen zur Benutzung von Vereinsgeländen für den Individualsport nicht verändert haben, wurde in folgenden Bundesländer die Schließung von Sportstätten verfügt:
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
![2020 10 28 mpk pressekonferenz](https://www.dmfv.aero/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-28-mpk-pressekonferenz-1024x512.jpg)
Die Möglichkeit der Ausübung vom Individualsport außerhalb von Sportstätten bleibt von diesen Regelungen unberührt.
Im Zweifel empfehlen wir, sich mit den lokalen Ordnungs- oder Polizeibehörden in Verbindung zu setzen.