Modellflieger, die Mitglied im DMFV sind, fliegen im Verbandsrahmen und damit nach seit Jahren bekannten Regeln. Doch was bedeutet es, wenn man in der Kategorie „Offen“ und damit nicht im Verbandsrahmen fliegt. Wann bietet diese vielleicht Vorteile und was muss beachtet werden?
Für Eilige
Bis 120 m über Grund (am Hang bis 10 kg: über Pilot) erlaubt die EU das Fliegen mit Flugmodellen oder Drohnen in Sichtweite bis 25 kg in ganz Europa. Voraussetzung: Halter-Haftpflicht-Versicherung. Wiegt das Modell mehr als 250 g, muss der Pilot registriert sein, 16 Jahre alt und online mindestens den „Kleinen Drohnenführerschein“ A1/A3 beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt haben. Flugverbotszonen sind zu beachten, zu urbanen Bereichen und unbeteiligten Personen ist Abstand zu halten.
Für Gründliche
Das EU-Gesetz 2019/947 unterteilt das Fliegen in der Kategorie „Offen“ in die Unterkategorien A1 bis A3 und unterscheidet Drohnen und Flugmodelle der Klassen C0 bis C4 und „Privat hergestellt“. Für alle gilt eine Flughöhe bis 120 m und das Fliegen in Sichtweite. Eine gültige Versicherung ist Pflicht.
A1, Klasse C0 mit Modellen unter 250 g muss der Pilot nicht registriert sein, es gibt kein Mindestalter, das Modell darf nicht schneller als 19 m/sec. fliegen. Hat die Drohne eine Kamera, ist die Registrierung des Piloten aber Pflicht, und die Registrierungsnummer muss auf der Drohne stehen.
A1, Klasse C1 gilt für Drohnen bis 900 g. Zur Registrierung kommt hier als Voraussetzung fürs Fliegen der EU-Drohnen-Führerschein
A1/A3 samt Mindestalter von 16 Jahren. Die Drohne muss eine Seriennummer haben und diese sowie Angaben über den Flugweg senden können.
A2, Klasse C2 erlaubt, Drohnen bis 4 kg bis in die Nähe von 5 m zu unbeteiligten Personen zu steuern, im Langsamflug-Modus. Die Drohnen-Piloten müssen eine zusätzliche Theorieprüfung bestanden haben (großer EU-Drohnen-Führerschein A2) und die Drohne muss ebenfalls Seriennummer, Flugweg, Höhe usw. senden.
A3: Die Unterkategorie gilt für Flüge fern von Personen. Während des gesamten Fluges muss ein Abstand von 150 m zu urbanen Bereichen eingehalten und Unbeteiligte dürfen nicht gefährdet werden. Man darf ihnen in 30 m Höhe nicht näher als 30 m kommen, in größerer Höhe muss der Abstand entsprechend größer sein. Zur Unterkategorie A3 gehören drei Klassen:
Klasse C3 erfasst Drohnen bis 25 kg mit Seriennummern und Fernidentifizierung, aber ohne Langsamflug-Modus.
Klasse C4 ist gedacht für Flugmodelle bis 25 kg, die ganz einfach nach Betriebsanleitung geflogen werden können. Die EASA hat sich die Klasse ausgedacht, die Modelle warten noch auf Erfinder und Hersteller.
Klasse „Privat hergestellt“ erlaubt, fern von Personen alle Flugmodelle bis 25 kg Abfluggewicht zu fliegen. Wichtig ist die Klasse für den Hangflug, bei dem oft die Möglichkeit fehlt, im Vereinsrahmen zu starten. Wiegt das Modell weniger als 10 kg, müssen 120 m Höhe nicht über Grund, sondern über Pilot eingehalten werden; diese Segelflugmodelle dürfen auch einen Motor haben. Piloten brauchen den kleinen EU-Drohnen-Führerschein A1/A3.
Für DMFV-Mitglieder
Modellflieger werden sich vor allem für die Kategorie A3 und die Klasse „Privat hergestellt“ interessieren, wenn sie nicht im Vereinsrahmen fliegen können. Das gilt vielfach im Ausland, sogar auf Modellflugplätzen. Dabei möchte der DMFV mit einem neuen Kompetenznachweis auch den EU-Drohnen-Führerschein A1/A3 abdecken, so dass nicht zwei Nachweise nötig sind. Die deutsche A1/A3-Lizenz gilt auch europaweit. Die mit der Kategorie „Offen“ verbundene Altersbegrenzung von 16 Jahren kann zwar auf nationaler Ebene bis auf 12 Jahre gesenkt werden, das gilt aber jeweils nur in dem Land, das dies beschließt. Andernfalls muss ein Erwachsener mit A1/A3-Schein dabeistehen. Nicht zu unterschätzen sind die Möglichkeiten der Klasse C0: Die meisten RC-Wurfgleiter wiegen heute unter 250 g. Und die für alle Klassen nötige Versicherung gibt es mit der DMFV-Mitgliedschaft.