Am Donnerstag, 6. Mai 2021, hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, kurz EU-Drohnenverordnung, in nationales Recht zugestimmt.
Buchstäblich in letzter Sekunde hatte sich der DMFV am Vortag der Entscheidung im Plenum mit den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen Björn Simon (CDU/CSU), Arno Klare (SPD) und Bernd Reuther (FDP) noch auf maßgebliche Änderungen des §21 f verständigt.
Sowohl Staatssekretär Steffen Bilger, als auch die beteiligten Abgeordneten machten in ihren Reden vor dem Parlament die Bedeutung des Modellflugs in Deutschland und die konstruktive Zusammenarbeit mit den Verbänden deutlich.
Arno Klare, SPD-Bundestagsabgeordneter
Im nächsten Schritt geht der Gesetzentwurf am Dienstag, 11. Mai, nun in den Verkehrsausschuss des Bundesrates. Da die Ausschusssitzung nicht in Präsenz stattfindet, erfolgt das Votum des Ausschusses im schriftlichen Umfrageverfahren. Die Entscheidung des Bundesrates wird voraussichtlich in der Plenarsitzung am 28. Mai 2021 erfolgen.
„Auch wenn der neue Rechtsrahmen bereits in der vorliegenden Form eine brauchbare Grundlage für den Modellflug in Deutschland darstellt, sind wir mit den Auflagen für die Verbände und den Zuständigkeiten noch nicht endgültig zufrieden.“ erläutert DMFV-Präsident Hans Schwägerl.
„Wir werden versuchen, unsere Verbindungen in die Landesregierungen zu nutzen, um das wirklich bestmögliche Ergebnis für Modellflieger innerhalb und außerhalb von Modellfluggeländen zu erzielen. Die Zeit für Kompromissbereitschaft ist noch nicht gekommen.“ gibt sich Schwägerl kämpferisch.
Bis zum 28. Mai hat der DMFV nun noch die Chance, auf die Entscheidungsträger einzuwirken, auch die verbliebenen Stolpersteine im Gesetzentwurf aus dem Weg zu räumen.