Der DMFV-Hilfsfonds ist ein Förderprogramm des Deutschen Modellflieger Verbands für seine Mitgliedsvereine, über dessen Einrichtung und Richtlinien das DMFV-Präsidium in jedem Kalenderjahr neu entscheidet. Die Vereinsförderung besteht aus einem finanziellen Zuschuss des DMFV. Antragsberechtigt sind alle hilfsbedürftigen DMFV-Vereine, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre Mitglied im DMFV sind. Folgende Vereinsmaßnahmen werden gefördert:
-Besondere sportliche Maßnahmen
-Maßnahmen für den Umweltschutz
-Besondere Maßnahmen aufgrund der Ergebnisse der Teilnahme am Sport-Audit Luftsport
-Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beim Modellflug, insbesondere die Errichtung, Erweiterung oder Erneuerung eines Schutzzaunes auf dem Modellfluggelände
Schriftliche Anträge sind auf dem Postweg formlos an die DMFV-Geschäftsstelle zu schicken und müssen vom vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnet sein. Folgende Punkte sind dem Antrag beizufügen:
-Beschreibung der geplanten Maßnahme
-Kostenvoranschlag des gegebenenfalls für die Durchführung der Maßnahme zu beauftragenden Unternehmens
-Erklärung, dass im Jahr der Förderung keine Kündigung als Mitgliedsverein im DMFV erfolgt
-Erklärung, ob für die Maßnahme auch andere Zuschüsse beantragt wurden beziehungsweise noch werden
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und spätestens bis 31. Mai 2016 beim DMFV eingegangen sein. Jeder Verein kann pro Jahr nur einen Antrag für eine Maßnahme stellen. Die Mittel für den Hilfsfonds sind begrenzt und können nur bis zur jeweiligen Budgetgrenze des laufenden Haushaltsjahres ausgeschöpft werden. Als Zuschuss können maximal die Hälfte der Gesamtausgaben der Maßnahme, jedoch nicht mehr als 1.500,− Euro bewilligt werden. Zuschuss berechtigt sind dabei lediglich Kosten für den vorgesehenen Materialaufwand. Ausgaben für Arbeitslöhne des gegebenenfalls zu beauftragenden Unternehmens und/oder Arbeitsleistungen, die die Vereinsmitglieder in Eigenregie zu leisten beabsichtigen, werden nicht bezuschusst.
Über die Gesamtausgaben einschließlich eines etwaigen Eigenanteils des Vereins muss dem DMFV ein vom vertretungsberechtigten Vereinsvorstand unterzeichneter Mittelverwendungsnachweis schriftlich vorgelegt werden. Dieser Mittelverwendungsnachweis muss spätestens sechs Wochen nach Fertigstellung der Maßnahme in der Geschäftsstelle des DMFV eingegangen sein. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung des Mittelverwendungsnachweises.
Über die Vergabe der Vereinsfördermittel entscheidet ein unabhängiges Gremium des DMFV, das aus dem DMFV-Präsidenten und je einem Mitglied des Gebiets- und Sportbeirats besteht, das weder Vorsitzender noch Stellvertreter seines Beirats sein darf. Ein Rechtsanspruch auf Förderung beziehungsweise Bezuschussung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Förderrichtlinien des DMFV-Hilfsfonds gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung und leiten keinerlei Rechtsanspruch auf die Zukunft ab.
Die Richtlinie zum DMFV-Hilfsfonds ist hier zu finden: DMFV-Hilfsfonds Richtlinie-2016