Die drohende allgemeine Flughöhenbeschränkung für Flugmodelle aller Art schwebt wie ein Damoklesschwert über den Modellfliegern in Deutschland. In ihren monatelangen Bemühungen und zahlreichen Gesprächen auf höchster politischer Ebene haben der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) und seine Mitgliedsvereine intensiv daran gearbeitet, die Interessen aller Modellflieger zu schützen sowie die Belange des Modellflugs mit den Sicherheitsinteressen der Bundesregierung in Einklang zu bringen. All das mit dem Ziel, die ausnahmslose Deckelung des privaten Modellflugs auf 100 Meter zu verhindern.
Neben der eindeutigen Darlegung der Fakten und der unverhältnismäßigen Folgen einer allgemeinen Flughöhenbeschränkung auf 100 Meter für das Hobby von hunderttausenden Deutschen hat die Verhandlungsdelegation des DMFV stets seine Bereitschaft signalisiert, eine Praxis-nähere Ausgestaltung der Luftverkehrsordnung und echte Zugewinne an Sicherheit wie beispielsweise ausgeweitete Kennzeichnungspflichten für Flugmodelle mitzutragen. „Uns ist es wichtig, hier konstruktiv mitzuarbeiten”, erklärt DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Denn uns ist natürlich daran gelegen, dass die Sicherheit im Umgang mit Flugmodellen aller Art so hoch wie möglich ist.”
Als Ergebnis dieser Aktivitäten hat der DMFV inzwischen einen ersten Kompromissvorschlag vom BMVI unterbreitet bekommen. Dieser weist erkennbare Ansatzpunkte für eine Auflockerung der 100-Meter-Flugobergrenze und ein erstes Entgegenkommen des Ministeriums gegenüber dem DMFV und den Modellfliegern in Deutschland auf. Nach fachlicher Bewertung wurde dieses Angebot dennoch vom DMFV als unzureichend abgelehnt, kommt es in erheblichen Teilen den Modellflugsportlern nicht in ausreichendem Maße entgegen. Der Kompromissvorschlag des BMVI wird sich im Referentenentwurf des Verkehrsministeriums wiederfinden und den Bundesländern sowie den Verbänden zur Anhörung übermittelt.
Um gerade auch mit Blick auf neue Zielgruppen und die speziellen Anforderungen moderner Multikopter für Klarheit zu sorgen sowie den staatlichen Stellen die Ahndung von Verstößen zu erleichtern, hat der Deutsche Modellflieger Verband seinerseits dem zuständigen Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) konkrete Vorschläge unterbreitet, die anstelle des untauglichen Instruments der allgemeinen Flughöhenbegrenzung Eingang in eine novellierte Luftverkehrsordnung finden könnten. Denn nach Ansicht des Deutschen Modellflieger Verbands wäre eine Konkretisierung des bereits geltenden Prinzips des „Fliegens auf Sicht” ein sinnvoller Weg, die Interessen aller Beteiligten miteinander in Einklang zu bringen. Ganz konkret sollte nach den Vorstellungen des DMFV die „Sichtweite“ zukünftig auch immer mit der zusätzlichen Maßgabe kommuniziert werden, dass die Fluglage eindeutig zu erkennen und das Modell stets sicher zu steuern sein müsse. Dies würde automatisch eine sinnvolle Flughöhenbegrenzung mit sich bringen, die nicht zuletzt von Größe und Auslegung des Modells abhängt.
Des Weiteren wäre ein kommentierender Hinweis des Gesetzgebers zur Luftverkehrsordnung denkbar, dass bei der Mehrzahl der zivilen Multikopter (Drohnen) die sichere Erkennbarkeit der Fluglage ab etwa 100 Metern als nicht mehr gegeben angesehen werden könne. Angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund dessen, dass einige führende Multikopter-Anbieter bereits jetzt eine technische Höhenlimitierung von 120 Metern in ihren Produkten implementiert haben, käme das einer rechtlichen Festschreibung der Marktrealität gleich. Für diesen Lösungsansatz gilt es jetzt, auf allen Ebenen intensiv zu werben.
Den von anderen Interessenvertretungen ins Gespräch gebrachten Befähigungsnachweis für den privaten Betrieb von Flugmodellen jeder Art lehnt der Deutsche Modellflieger Verband hingegen ausdrücklich ab. Der in Publikumsmedien oft als „Drohnenführerschein” bezeichnete Befähigungsnachweis löst keines der vom BMVI benannten angeblichen Probleme. Im Gegenteil. Auf diese Weise würden ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand sowie Kosten in noch unbekannter Höhe auf Behörden und Modellflieger zukommen. Ein Zugewinn an Sicherheit sowie eine effektivere Aufklärung von Gelegenheitspiloten ist damit hingegen nicht verbunden. „Ein politisches Feigenblatt bringt am Ende niemandem etwas. Auch nicht dem Verkehrsminister”, erteilt Hans Schwägerl dem Vorschlag eine klare Absage.