Bayern verschärft Corona-Schutzmaßnahmen erneut

Mit seiner 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.11.2020 hat die Bayerische Landesregierung die Beschränkungen des Freizeitsportes nochmals verschärft. Ab sofort ist die Nutzung von Sportstätten zum Betrieb von Mannschafts- oder Individualsport nur noch für Berufssportler sowie für Leistungssportler der Bundes- und Landeskader zulässig. Analog dazu müssen auch ortsfeste Freizeiteinrichtungen geschlossen werden.

Der Betrieb von Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands außerhalb von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten bleibt hingegen weiterhin erlaubt.

Vertreter von DMFV-Vereinen, die im Zweifel darüber sind, wie ihr Fluggelände im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einzuordnen ist, werden gebeten, sich mit der zuständigen Ordnungsbehörde in Verbindung zu setzen.

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