Bund und Länder verkünden verschärften Lockdown

Am Sonntag, 13. Dezember, haben sich die Regierungsvertreter von Bund und Ländern einvernehmlich auf einen zweiten Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt.

Während sich in den meisten Bundesländern die Regelungen zur Benutzung von Vereinsgeländen für den Individualsport nicht verändert haben, wurde in folgenden Bundesländer die Schließung von Sportstätten verfügt:

Die Möglichkeit der Ausübung vom Individualsport außerhalb von Sportstätten bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Im Zweifel empfehlen wir, sich mit den lokalen Ordnungs- oder Polizeibehörden in Verbindung zu setzen.

Liebe Mitglieder, die Geschäftsstelle ist vom 02. Juli 06:00 Uhr - 03. Juli 2024 10:00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. Die DMFV Dienste stehen für Sie weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.
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