Am Mittwoch, 21. April, haben sich Bundestag und Bundesrat auf Coronaschutzmaßnahmen verständigt, die ab einer Inzidenz von 100 bundesweit einheitlich Anwendung finden sollen.
Die Bundesregierung sagt hierzu: „Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. Das hat der Bundestag mit einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das nun auch den Bundesrat passierte. Die Neufassung soll helfen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen.“
Von folgenden Maßnahmen ist der Sport und somit auch der Modellflug betroffen:
- Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: […] Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
- Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: […] Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.