Betriebsgenehmigung für den DMFV soll in Kürze erfolgen.
Endlich nimmt die Erteilung der Betriebsgenehmigung für den DMFV und dessen Mitglieder durch das Luftfahrt-Bundesamt Fahrt auf. In einem 90-minütigen Videotermin am 7. Januar haben die beiden zuständigen LBA-Sachbearbeiter den DMFV-Antrag vom 10.09.2019 und dessen Ergänzung vom 03.08.2021 kommentiert.
In den Kommentierungen wurde deutlich, dass der DMFV mit seiner Auslegung des Artikels 16 der EU-Verordnung, Modellflug wie bisher nach nationalen Regeln betreiben zu dürfen, aufs richtige Pferd gesetzt hat.
Zweite Revision am 20. Januar eingereicht.
Dennoch gibt es noch einiges zu tun. Im ersten Schritt haben die Verantwortlichen des DMFV nun die Prüfliste des LBA nochmals im Detail gesichtet und die fraglichen Punkte im Antrag ergänzt. Die daraus resultierende 2. Revision des Antrages wurde dem LBA am Donnerstag, dem 20. Januar 2022, zugeschickt.
„Wir sind guter Dinge, dass die Erteilung der Betriebsgenehmigung für den DMFV innerhalb der nächsten Wochen erfolgen könnte und damit endlich Rechtssicherheit und Zukunftsperspektive für Verbandsmitglieder und Gastpiloten anderer nationaler und internationaler Verbände geschaffen wird.“ sagt DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Mit Erteilung der Betriebsgenehmigung treten dann auch offiziell die Erleichterungen des § 21f LuftVO in Kraft, die DMFV-Mitgliedern unter anderem den erlaubnisfreien Betrieb von Flugmodellen bis 12 kg ermöglichen.“
Modellflug im Verband risikoarm.
„Wir hoffen auf Euer Verständnis, dass wir inhaltlich erst dann über Details der Betriebsgenehmigung informieren können, wenn wir endgültig wissen, wie diese final aussehen wird.“ ergänzt Hans Ulrich Hochgeschurz, Generalsekretär des DMFV. „Es geht hier zwar manchmal nur um Nuancen, die sich aber endscheidend darauf auswirken können, wie in Zukunft Modellflug in unserer Organisation betrieben wird und wie der Verband gewährleisten kann, dass dies sicher und risikoarm geschieht.“
Am Ende des Weges wird eine Lösung stehen, mit der Modellpiloten gegenüber gewerblichen Nutzern von unbemannten Luftfahrzeugen begünstigt werden und mit der Modellflug auch in Zukunft wie gewohnt betrieben werden kann … auf und außerhalb von Modellfluggeländen.