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DMFV bestätigt weltweiten Versicherungsschutz

In am 14. Dezember 2021

Im Rahmen der noch jungen Kooperation zwischen Finesse+ aus Frankreich, der IG Hangflug und dem DMFV konnte nun ein erstes wichtiges Thema erfolgreich abgeschlossen werden, das in den vergangenen Monaten – besonders unter den Modellfliegern der alpinen Anrainerstaaten – zu teils erheblicher Verunsicherung geführt hatte.

Auslöser dieser Verunsicherung war ein, hier nicht näher genannter Fall eines ausländischen Modellpiloten, dessen Versicherungsschutz seines Heimatverbandes durch eine deutsche Behörde nicht anerkannt wurde. Die Befürchtungen, dass sich dies auch für Mitglieder des DMFV beim Betrieb ihrer Flugmodelle im Ausland als Problem erweisen könnte, hatte die IG Hangflug zum Anlass genommen, den DMFV diesbezüglich um Klarstellung zu bitten.

Dieser Bitte ist der DMFV nun nachgekommen und hat sich im vergangenen Monat in Köln intensiv mit dem Versicherer HDI ausgetauscht.

Hangflug IG1221

„Wir bieten in den Tarifen Komfort, Premium und Premium Gold schon immer einen weltweiten Versicherungsschutz für unsere Mitglieder an.“ erläutert DMFV-Generalsekretär Hans Ulrich Hochgeschurz. „Nach Rücksprache mit unserem Versicherer wurde uns dies nochmals eindeutig und unmissverständlich bestätigt.“

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Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in dem gesetzlichen Rahmen, den das jeweilige Land vorgibt, in dem das Flugmodell in Betrieb genommen wird. Das heißt, dass Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn Modellflug z. B. in der offenen Kategorie der EU oder in einem nationalen oder internationalen Rechtsrahmen erfolgt, der von der deutschen Gesetzgebung abweicht.

„Anders als bei anderen Organisationen gilt der Versicherungsschutz bei uns tatsächlich weltweit, also auch in den USA und Kanada, die in aller Regel von anderen Verträgen dieser Art ausgenommen sind.“ so Hochgeschurz weiter. „Unsere Mitglieder können also beruhigt sowohl in unseren Nachbarländern, als auch überall dort auf dieser Welt fliegen gehen, wo Modellflug nicht grundsätzlich verboten ist.“

DMFV und IG Hangflug bekräftigen jedoch unabhängig vom Versicherungsschutz, dass es für jeden Piloten eine Selbstverständlichkeit sein sollte, sich mit den jeweiligen nationalen Bestimmungen vertraut zu machen, bevor man sein Flugmodell im Ausland in die Luft bringt.