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„Drohnen-Regelung darf Modellflugsport nicht belasten“

In am 02. Juli 2018
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In einem Schreiben vom 27. Juni antwortete Gabriele Preuss, für die SPD Mitglied im Europa-Parlament und in dessen Verkehrsausschuss, auf Fragen des DMFV. Dieser hatte die vorliegenden EASA-Vorschläge für eine EU-Regulierung des Betriebs von Drohnen wie von Flugmodellen in einem Brief an sie kritisch kommentiert und die Parlamentarierin auf Risiken hingewiesen. „Ich bin ebenso wie Sie der Meinung, dass ein notwendiger regulativer Rahmen für Drohnen nicht dazu führen darf, dass der Modellflugsport mit seiner hervorragenden Sicherheitsbilanz in einer Weise belastet wird, die eine ungestörte Ausübung … unmöglich machen würde“, schreibt Gabriele Preuss.
Gabriele Preuss hatte wesentlich an dem Trilog-„Erwägungsgrund 20c)“ mitgearbeitet, der sicherstellen soll, dass Modellflug in den einzelnen Ländern auch nach einer EU-Regulierung weiterhin so betrieben werden kann, wie es heute der Fall ist. Dieser Erwägungsgrund wurde Teil der EASA Grundverordnung (GV), die das EU-Parlament am 12. Juni 2018 mit großer Mehrheit verabschiedete.
Den Hinweis des DMFV, dass unterschiedliche europäische Regelungen die Sportausübung über Grenzen hinweg einschränken könnte, beantwortete die EU-Parlamentarierin mit dem Hinweis, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten dabei in jedem Fall im Rahmen der EASA GV und damit des besagten Erwägungsgrundes bewegen müssen.
Deutschland, so Gabriele Preuss, könnte „mit einer besonderen Würdigung einer Vereinsmitgliedschaft und der Befreiung bestimmter Gelände von gewissen Flugbeschränkungen … als Vorbild für andere EU-Staaten gelten“. Es wäre sicher im Interesse der Modellflieger, wenn Kenntnisnachweise und Verbandsmitgliedschaften auf EU-Ebene gegenseitig anerkannt würden, „und damit ein deutscher Modellflieger beispielsweise in den Niederlanden von den gleichen Ausnahmen profitieren könnte wie sein niederländischer Kollege“.
Sie sei optimistisch, dass „die notwendigen strikten Regeln für Drohnen und die berechtigten Interessen des Modellflugs im neuen europäischen Regelwerk unterzubringen“ seien.