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In am 12. Mai 2020

Beim Fliegen ist es wie im Straßenverkehr: es gibt Regeln, die man beachten muss. Das ist wichtig für die eigene Sicherheit und natürlich auch für die von anderen. Grundsätzlich gilt es darauf zu achten, mit seinem Modell niemanden zu gefährden. Aber keine Sorge, kompliziert sind die Regeln eigentlich nicht.

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Hier die wichtigsten Grundregeln:

Wo darf man Fliegen?

Viele Modellflugvereine verfügen über ein eigenes Gelände. Als Gastflieger oder Mitglied eines solchen Vereins kann das Modell dort geflogen werden. Abseits eines Vereinsgeländes gilt es weitere Aspekte zu beachten. So muss man das Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes, von dem aus gestartet oder auf dem gelandet wird, haben. Zum Fliegen in Wohngebieten ist dazu auch das Einverständnis der Eigentümer notwendig, über deren Grundstücke geflogen wird.

Wo darf man auf keinen Fall fliegen?

Natürlich darf man nicht überall mit seinem Modellflugzeug fliegen. Es gibt ausgewiesene Sperrzonen – zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen, Kraftwerken, Autobahnen und anderen sensiblen Einrichtungen. Auch in Naturschutzgebieten ist das Steuern eines RC-Modells nicht erlaubt, um die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht zu stören. Auch das Fliegen über einer Menschenansammlung ist verboten. Von einer Menschenansammlung spricht man bereits ab etwa 10 bis 12 Personen.

Versicherungspflicht

Zum Betrieb eines Flugmodells ist eine spezielle Halterhaftpflichtversicherung nötig. Wer Mitglied im DMFV ist – auch wenn man nur die kostenfreie Probemitgliedschaft von 3 Monaten nutzt – hat automatisch so eine Versicherung.

2-Kilogramm-Grenze

Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich) notwendig. Eine Ausnahme sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter. Dort besteht diese Grenze nicht.

100-Meter-Grenze

Zum Fliegen von Flugmodellen über 100  Meter Flughöhe benötigt man ebenfalls einen Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich). Auch hier sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter die  Ausnahme. Dort besteht die Flughöhenbeschränkung nicht.

Multikopter/Drohne

Für Multikopter gilt die 100-Meter-Grenze auch mit Kenntnisnachweis.

FPV-Fliegen

Das Fliegen per Videobrille oder Monitor (FPV-Fliegen) darf bis zu einer Höhe von 30 Meter betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 Gramm ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Beim FPV-Betrieb über 30 Meter ist ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen.

Nachtflug

Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist generell erlaubnispflichtig. Bei Dunkelheit bleibt das Modell also besser am Boden.

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