Liebe Mitglieder, die Geschäftsstelle ist vom 23.12.-27.12.2024 geschlossen. Ab dem 30.12.2024 sind wir wieder wie gewohnt erreichbar. Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit.

EU-Registrierungspflicht – en bloc oder individuell

Gemäß Artikel 14 der DVO EU 2019/947 müssen sich alle Betreiber von unbemannten Flugsystemen – also auch von Flugmodellen – ab dem 1. Juli 2020 (Corona-bedingt verschoben auf den 1. Januar 2021) in einer europäischen Datenbank registrieren. Ohne Registrierung ist der Betrieb des Fluggerätes legal nicht mehr möglich (weder auf einem Modellflugplatz noch außerhalb). Die Datenbank wird in Deutschland vom Luftfahrtbundesamt geführt, existiert aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.

Die Verbände DAeC und DMFV sind aufgefordert, ihre Mitglieder (Vereins- und Einzelmitglieder) en bloc zu registrieren. Dies geschieht in Erfüllung des Artikels 16 Abs. 4 DVO EU. Diese Möglichkeit bekommen in Deutschland exklusiv die beiden großen Modellflugverbände.

Die Datenweitergabe ist datenschutzrechtlich in Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO geregelt und erlaubt es sowohl den Vereinen, als auch dem Verband, die Daten im Rahmen eines “berechtigten Interesses” ans LBA zu übergeben.

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Nach erfolgreicher Registrierung übermittelt das LBA jedem Mitglied seine Registriernummer direkt an die angegebene E-Mail-Adresse (so der derzeitige Plan des BMVI). Ob und wie die Registriernummer dann an den Flugmodellen sichtbar gemacht werden muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht bekannt.

Selbstverständlich besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe, solange das BMVI diese nicht als Rechtspflicht (z. B. in Form eines Erlasses) gegenüber den Verbänden artikuliert. Die Konsequenz ist allerdings, dass sich dann das einzelne Mitglied unter Angabe der gleichen Daten (Art. 14 Abs. 2 DVO EU) ins Register des LBA selbst eintragen muss, wenn es denn ab dem 1. Januar 2021 weiter fliegen möchte. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird die en-bloc-Registrierung der Mitglieder durch den DMFV kostenfrei sein, wobei bei der individuellen Registrierung in die Datenbank des LBA mit einer – noch nicht näher benannten – Gebühr zu rechnen ist.

Im neuen EU-Recht kommt den Verbänden eine sehr zentrale Aufgabe zu. Modellflug wie wir ihn kennen, würde nach den neuen, sehr strengen Regeln der EU-Durchführungsverordnung nicht mehr möglich sein. Die Verbände haben hart dafür gearbeitet, dass es für den Modellflug Ausnahmen hiervon gibt und werden für ihre Mitglieder eine sogenannte Betriebserlaubnis erhalten. Das bedeutet aber auch, dass die Verbände künftig sicherstellen müssen, dass Modellflug sicher und rechtskonform betrieben wird. Dazu gehört unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitglieder eine EU-Registrierung haben.