Aktivierungszeiten
21.09.2019 – 06.10.2019
Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5500 ft AMSL und darüber.
Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der Polizeihubschrauberstaffel Bayern über die Frequenz 122,800 MHz (POLICE INFO) anzumelden. Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der 122,800 MHz (POLICE INFO) aufrechtzuerhalten.
Bekanntmachung als PDF
Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Nicht für navigatorische Zwecke geeignet.