Aktivierungszeiten
03.10.2019 | 05:00 – 16:00
Art der Flugbeschränkungen
Im Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Foerde“ sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind:
a) Einsatzflüge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizeien der Länder oder Flüge im Auftrag bzw. auf Veranlassung der Polizei,
b) Flüge von Staatsluftfahrzeugen mit Bezug zum Besuch der Feierlichkeiten,
c) Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz,
d) Ambulanzflüge
Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.
Trainingsflüge sowie Foto- und Vermessungsflüge (auch nach Instrumentenflugregeln) sind nicht erlaubt.
Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der Polizei Kiel anzumelden und stehen unter dem Vorbehalt der Polizei Kiel. Das Verfahren und die Erreichbarkeiten werden durch die Polizei Kiel den entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt.
Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 130,800 MHz (POLICE INFO) aufrechtzuerhalten.
Bekanntmachung als PDF
Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Nicht für navigatorische Zwecke geeignet.