An den Hängen der Wasserkuppe gilt die DMFV-Betriebsgenehmigung
Bereits im Frühjahr 2024 besuchten der DMFV-Gebietsbeauftrage Martin Becker und Generalsekretär Uli Hochgeschurz die Betreiber des Sonderlandeplatzes auf der Wasserkuppe.
Hintergrund war, dass dort ohne Zugehörigkeit zu einem Verband mit Art. 16-Betriebsgenehmigung Modellflug nur noch in der völlig ungeeigneten „Offenen Kategorie“ der EU-Drohnenverordnung stattfinden kann.
Obwohl sich die Verantwortlichen der Gesellschaft zur Förderung des Segelflugs auf der Wasserkuppe im Vorfeld bereits mit anderen Organisationen getroffen hatten, entschied man sich nach dem Gespräch mit den beiden DMFV-Vertretern für den gemeinsamen Weg mit dem Deutschen Modellflieger Verband. Zwischenzeitlich hat die Betreibergesellschaft die Modellflieger in ihren Reihen als Mitgliedsverein des DMFV gemeldet, wodurch der Weg zum Modellflugbetrieb im Rahmen der Betriebsgenehmigung des DMFV frei wurde.