Am Montag, 2. November 2020, treten bundesweit verschärfte Coronaverordnungen in Kraft.
In den Regelwerken der allermeisten Bundesländer bestätigt sich die Auslegung des DMFV, dass die Vereinsgelände für die individuelle Ausübung des Modellflugs – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand – geöffnet bleiben dürfen. Die Erlaubnis des Modellflugs als Individualsport gilt auch außerhalb von Fluggeländen.
Das gemeinschaftliche Fliegen im Vereinsrahmen oder im Team muss mindestens bis zum 30.11.2020 unterbleiben. Auch Wettbewerbe und Veranstaltungen dürfen im November nicht stattfinden.
UPDATE: Unsere Rechtsabteilung weist darauf hin, dass sich auch mehrere Individualsportler gleichzeitig auf dem Modellflugplatz befinden dürfen. Hierbei muss zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der aktuellen Kontakt- und Abstandsbestimmungen gewährleistet sein.
„Wir begrüßen es sehr, dass die Regierungen der Bundesländer die Auffassung des DMFV bestätigt haben und den verantwortungsbewusst und regelkonform genutzten Geländen unserer Vereine durch ihre Verordnungen eine niedrige Infektionsgefahr attestieren.“ sagt DMFV-Generalsekretär Hans Ulrich Hochgeschurz. „Wir möchten unsere Mitglieder aber bitten, von den gewährten Privilegien nur äußerst rücksichtsvoll und umsichtig Gebrauch zu machen und die verschärften Coronaschutzmaßnahmen strikt zu befolgen, um das Ansteckungsrisiko für sich und andere auf ein Minimum zu reduzieren.“
Der DMFV weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Grund kommunaler Besonderheiten eine strengere Bewertung durch die Behörden nicht ausgeschlossen werden kann. Nehmt bitte im Zweifel Kontakt zu den zuständigen Ordnungsämtern auf.