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Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz?

In am 08. Dezember 2020

Ab dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller unbemannten Flugsysteme (Drohnen, Modellflugzeuge, Racecopter…). Teil dieser neuen Regularien werden auch drei Typen von Bescheinigungen sein, mit denen die Piloten ihre Kenntnis über den Rechtsrahmen nachweisen, in dem sie ihr Fluggerät betreiben.

Was ist zu beachten?

 

Übergangsfristen für Betreiber von Flugmodellen (Sport- und Freizeitzweck):

  • Maximal bis zum 31.12.2022 werden alle Piloten, die Modellflug im Rahmen eines Verbandes betreiben, dies nach derzeit gültigem, nationalem Recht tun. Das bedeutet, dass sie mit einem Fluggerät, das schwerer als 2kg ist und/oder in einer Höhe von über 100 Meter außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen fliegen soll, den DMFV-/DAeC-Kenntnisnachweis (§21e LuftVO) benötigen,
  • Für Betreiber von Drohnen und Modellflugzeugen, die ihr Hobby nicht im Rahmen eines Verbandes ausüben, gelten ab dem 31.12.2020 die Regularien der Offenen Kategorie. Hierfür ist ein Kompetenznachweis des LBA erforderlich. Eine Übergangsfrist für bestehende Kenntnisnachweise des LBA (§21d LuftVO) gibt es bis zum 31.12.2021. Darüber, ob der Kenntnisnachweis von DMFV/DAeC (§21e LuftVO) in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 ebenfalls zum Betrieb in der Offenen Kategorie berechtigt, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die derzeit vom Bundesverkehrsministerium geprüft werden.

 

Betrieb von Flugmodellen im neuen EU-Recht

  • Spätestens ab dem 01.01.2023 wird Modellflug im Rahmen eines Verbandes – abweichend von den europaweiten Regularien der Offenen Kategorie – nach den Regeln einer Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC betrieben. Wie genau diese Regeln aussehen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie werden sich aber  stark am bisherigen, nationalen Recht orientieren. Teil dieser Betriebserlaubnis wird auch ein neuer DMFV-/DAeC-Kenntnisnachweis sein, mit dem der Pilot sein Wissen über die geltenden Regeln für den Modellflugbetrieb nachweisen muss. Ob bereits absolvierte Kenntnisnachweise bis zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes gültig bleiben oder auf das neue Format upgegradet werden müssen, ist noch ungewiss.
  • Betreiber von Drohnen und Piloten von Modellflugzeugen, die ihr Fluggerät nicht im Rahmen eines Verbandes fliegen, müssen – je nach Art des Einsatzes – so bald wie verfügbar, spätestens ab dem 01.01.2022 den Kompetenznachweis der Offenen Kategorie für die Klassen A1 und A3 absolvieren, oder die EU-Fernpilotenlizenz für die Klassen A2 erwerben.
NeuEUUebergang

Die unterschiedlichen Bescheinigungen im Einzelnen

Kenntnisnachweis gemäß § 21d LuftVO (gewerblich)

  • Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2021
  • Einsatz von: gewerblich genutzten UAS (> 2kg oder zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis/Ausnahmegenehmigung)
  • Art: Präsenz- oder Online-Lehrgang mit abschließender Prüfung
  • Umschreibung: auf den Kompetenznachweis A1/A3 möglich
  • Ausstellende Behörde: anerkannte Stellen des Luftfahrtbundesamtes
Kenntnisnachweis Vorne

Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVO

  • Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2022
  • Einsatz von: Flugmodellen (> 2kg und höher als 100 Meter) und Drohnen (> 2kg) im Sport- und Freizeitbereich im Rahmen eines Modellflugverbandes
  • Art: Online-Einweisung
  • Umschreibung: keine Umschreibung auf Nachweise des LBA möglich (ggf. Anerkennung bis Gültigkeitsende als Kenntnis-/Kompetenznachweis im Verbandsrahmen denkbar)
  • Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC
Kenntnisnachweis Karte 500x320 1

Kompetenznachweis Offene Kategorie A1 und A3

  • Voraussichtlich gültig ab: 31.12.2020
  • Einsatz von: Drohnen (< 25kg, abseits von Menschen und Wohngebieten) und Flugmodellen außerhalb eines Verbandsrahmens
  • Art: Online-Lehrgang und Online-Prüfung
  • Ausstellende Behörde: Luftfahrtbundesamt
a1 a3

EU-Fernpilotenlizenz Offene Kategorie A2

  • Voraussichtlich gültig ab: 31.12.2020
  • Einsatz von: Drohnen (< 4kg, auch über Menschen und in Wohngebieten)
  • Art: Theorieprüfung und praktisches Selbsttraining
  • Ausstellende Behörde: Prüfstellen des Luftfahrtbundesamtes
A2

Kenntnis-/Kompetenznachweis für den UAS-Betrieb im Rahmen eines Modellflugsportverbandes

  • Spätestens gültig ab: 01.01.2023
  • Einsatz von: Flugmodellen und Multicopter im Rahmen der Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC
  • Art: Online-Einweisung
  • Ausstellende Verbände: DMFV und DAeC
EU Kompetenznachweis

Stand: 15.12.2020

Alle Angaben ohne Gewähr.