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Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle

In am 09. April 2017
Unbenannt 12

Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm unterliegen ab dem 1. Oktober 2017 einer Kennzeichnungspflicht. An sichtbarer Stelle muss ein Schild mit Name und Adresse des Eigentümers angebracht werden. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind nicht verpflichtend, aber ergänzend zulässig. Zudem muss die Kennzeichnung so beständig sein, dass auch Feuer oder andere Einflüsse die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen.
Ideal geeignet sind Kennzeichen, die im Thermosublimationsdruck hergestellt oder wahlweise durch eine Gravur realisiert sind. Wichtig hierbei: Der Gesetzgeber fordert eine dauerhafte Anbringung. Die Befestigung mit Klettband, um das Schild wahlweise an verschiedenen Modellen montieren zu können, erfüllt diese Anforderung nicht. Da ein Verschrauben oder Vernieten bei den meisten Flugmodellen nicht ohne Weiteres möglich ist, empfiehlt sich die Montage mit starkem doppelseitigem Klebeband. Die Größe des Schildes richtet sich nach dem Umfang des Textes. Im Thermosublimationsverfahren ist ein Adressdruck mit bis zu vier Zeilen bereits ab einer Höhe von 10 Millimetern leserlich darstellbar.
Ein praktikable und kostengünstige Lösung gibt es im DMFV-Shop. Die hier angebotenen Aluminium-Schilder sind dem Bundesverkehrsministerium bereits im vergangenen Jahr vorgelegt und nicht beanstandet worden. Internet: www.dmfv-shop.de