Nach der Kollision eines Airbus A320 von British Airways mit einem Gegenstand, nach Aussagen des Piloten mutmaßlich eine ferngesteuerte „Drohne”, erhält auch in Deutschland die Diskussion über neue Richtlinien für den Umgang mit Flugmodellen neue Nahrung. Bereits seit Monaten arbeitet Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) an einer Novellierung der Luftverkehrsordnung. Einen Zugewinn an Sicherheit versprechen die Minister-Pläne bislang jedoch nicht. Aber sie würden das Aus für den Modellflug in Deutschland bedeuten.
„Wenn die Pläne von Minister Dobrindt umgesetzt werden, ist der in ganz Deutschland traditionell fest verankerte Modellflug in seiner Existenz bedroht”, erklärt Hans Schwägerl, Präsident des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV), mit mehr als 87.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung ihrer Art in Europa. „Dagegen wehren wir uns mit der Initiative Pro Modellflug, in der wir gemeinsam mit allen Modellsport-Freunden Schaden von unserem Hobby abwenden wollen.“
Ereignisse wie das über London sind natürlich auch für den DMFV völlig inakzeptabel. Wer leichtfertig mit dem Leben von Menschen spielt und eine Katastrophe billigend in Kauf nimmt, der handelt illegal und verantwortungslos. Vorfälle wie diese müssen aufgeklärt und nach der geltenden, eindeutigen Gesetzeslage geahndet werden. Allerdings dürfen diese Einzelfälle nicht als Begründung dafür dienen, den in Deutschland seit Jahrzehnten verantwortungsbewusst und sicher betriebenen Modellflug zu kriminalisieren und hunderttausende Hobby-Piloten unter Generalverdacht zu stellen.
Nachdem sich Alexander Dobrindt bereits im November 2015 mit einem überraschenden Vorstoß zu Wort gemeldet und aufgrund der steigenden Verbreitung von ferngesteuerten Multikoptern („Drohnen”) neue Reglungen angekündigt hatte, werden im zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Pläne für eine Novellierung der Luftverkehrsordnung diskutiert. Dabei besteht bereits jetzt ein umfassendes Regelwerk, das sowohl den klassischen Modellflug als auch den Einsatz von „Drohnen” ausreichend reglementiert. Die Persönlichkeitsrechte sind durch gesetzliche Bestimmungen ebenfalls geschützt. Neue Bestimmungen, wie beispielsweise die diskutierte generelle Flughöhenbegrenzung von 100 Metern für alle Flugmodelle, würden Gesetzesverstöße wie den in London nicht verhindern. „Neue Vorschriften führen nicht zu mehr Sicherheit“, so Hans Schwägerl. „Aber sie gefährden den Modellflug. Diesen in der Sache nicht zielführenden und praxisfremden Eingriff in die private Lebensgestaltung mündiger Bürger lehnen wir daher ab.“ Vielmehr gilt es dafür zu Sorge tragen, dass die bestehende Rechtslage durchgesetzt wird und im Schulterschluss von Behörden, Anbietern und Verbänden an Möglichkeiten zur optimierten Aufklärung von Hobby- und Freizeit-Piloten gearbeitet wird.