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Luftraum „F“ wird „RMZ“

In am 10. Januar 2015

Auf Grund des mit der Umsetzung der EU-Verordnung 923/2012 (SERA) bedingten Wegfalls des Luftraum F-Modells wurde die Luftraumstruktur an den 21 unkontrollierten Flugplätzen mit IFR-Flugbetrieb mit Inkrafttreten zum 11.12.2014 geändert. Hierfür wurde das neue Luftraumelement RMZ (Radio Mandatory Zone) eingeführt, verbunden mit einer örtlichen Absenkung des Luftraums E.
Betroffene Flugplätze sind:
Allendorf/Eder, Barth, Bautzen, Bayreuth, Bremerhaven, Coburg-Brandensteinsebene, Cottbus-Drewitz, Donaueschingen-Villingen, Donauwörth (HEL), Eggenfelden, Emden, Giebelstadt, Hassfurt-Schweinfurt, Kiel-Holtenau, Magdeburg/City, Mengen-Hohentengen, Oberschleißheim (HEL), Schwäbisch-de Hall, Siegerland, Straubing und Wilhelmshaven „Jade Weser Airport“.

Was wurde geändert und welche Auswirkungen hat dies für uns Modellflieger?
Die für uns maßgebliche Änderung ist der Wegfall des Luftraums „F“ und die Einführung der(Radio Mandatory Zone) auf Deutsch: in diesem Bereich ist zukünftig der Flug- „RMZ“-Funkkontakt mit der jeweiligen Betriebsstelle vorgeschrieben. Da jedoch die wenigsten von uns im Besitz eines „Sprechfunkzeugnisses für den Flugfunkdienst“ sind und auch kein Funkgerät für solche Anwendungen zur Hand haben, ist der Betrieb eines Luftfahrzeuges(Flugmodell) in diesem Gebiet nicht ohne weiteres möglich. Weiterhin wurde der Bereich, als Luftraum „E“, um diese Gebiete auf 1.000 ft (ca.300 Meter) herabgesetzt, siehe hierzu Beispiel den Kartenausschnitt Schwäbisch-Hall.

Für uns heißt das konkret:
Für den Einsatz von Flugmodellen, unabhängig vom Gewicht, in einer „RMZ“ ist somit eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem dortigen Flugplatz und/oder eine örtliche Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes erforderlich.
Zitat:
Ausnahmen: Örtliche Ausnahmereglungen (z. B. für in der RMZ liegende VFR-Flugplätze oder Luftsportgelände) können durch die zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder festgelegt werden.
Im Umfeld dieser RMZ wurde der Luftraum „E“ auf 1.000 ft = 300 Meter abgesenkt. Der kontrollierte Luftraum beginnt hier also bereits in dieser Höhe.
Karl-Robert Zahn
(Referat Zulassung)

schwhall HP und MF1
F wird RMZ HP und MF