Vereinfachte Regeln auf ausgewiesenen Geländen.
Neben den Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis kann der DMFV im Rahmen seiner Betriebsgenehmigung zusätzlich auch Modellfluggelände als solche ausweisen, die nicht über eine behördliche Aufstiegserlaubnis verfügen. Auf diesen ist der Modellflugbetrieb bis zu einem Gewicht von 12 kg MTOM möglich. Entgegen dem Modellflug “auf der grünen Wiese” gelten auf ausgewiesenen Modellfluggeländen jedoch vereinfachte Regeln z. B. bei der Altersgrenze, für Gastpiloten oder bei den Abständen zu Wohngebieten.
Grundlage des Modellflugbetriebs auf vom DMFV ausgewiesenen Geländen ohne behördliche Aufstiegserlaubnis bildet der Leitfaden “Modellfluggelände im DMFV”.
Behördliche Aufstiegserlaubnisse behalten Gültigkeit.
Der Modellflugbetrieb in unseren Vereinen erfolgt in aller Regel auf Modellfluggeländen mit einer behördlichen Aufstiegserlaubnis bis 25 bzw. 150 kg. Grundlage für den Modellflugbetrieb auf solchen Geländen sind die “Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder”. Die Aufstiegserlaubnisse, die im bisherigen Rechtsrahmen nach den §§21a, 20 oder 16 LuftVO (alt), bzw. auf Grundlage einer Flugplatzgenehmigung nach § 6 LuftVG erlassen wurden, haben für Vereine, die ihr Gelände im Verbandsrahmen des DMFV betreiben, auch nach neuer Gesetzeslage Bestandsschutz. Die sich hieraus ergebenden Regeln und Vorschriften gelten unverändert fort.
Im Hinblick auf die zukünftigen Planungen von Drohnenkorridoren, Stromtrassen oder Windparks bietet eine behördlich erteilte Aufstiegserlaubnis eine größtmögliche Sicherheit für den Erhalt eines Vereinsgeländes.
So profitieren DMFV-Mitgliedsvereine.
Durch eine “Ausweisung als Modellfluggelände durch den DMFV” können alle Modellfluggelände – mit und ohne Aufstiegserlaubnis – bestmöglich geschützt und es kann bei Auseinandersetzungen mit Behörden schnell und unkompliziert auf alle relevanten Daten zugegriffen werden.
Wir empfehlen allen DMFV-Mitgliedsvereinen und -Interessensgemeinschaften, die Registrierung ihres Modellfluggeländes im DMFV-Mitgliederportal vorzunehmen. Das dauert nur fünf Minuten.
Zugriff auf das Meldetool haben ausschließlich die dem DMFV genannten Ansprechpartner der Mitgliedsvereine.
Das müssen Vereine beachten, die bisher keinem Modellflugverband angehören.
Die Entscheidung darüber, ob die Aufstiegserlaubnisse von Modellfluggeländen automatisch fortbestehen, oder mittels einer Allgemeinverfügung in den neuen, europäischen Rechtsrahmen überführt werden, liegt in Deutschland im Ermessen der jeweils zuständigen Behörde der einzelnen Bundesländer. Für DMFV-Mitgliedsvereine ergibt sich daraus in aller Regel keinerlei Handlungsbedarf. Sie können Modellflug auf ihren Vereinsgeländen wie bisher weiter betreiben.
Für Vereine, die nicht in einem Verband organisiert sind, der eine Betriebsgenehmigung nach Art. 16 der EU-Durchführungsverordnung erhalten hat, kann diese Entscheidung der Behörden jedoch existenziell sein. Im schlimmsten Fall droht deren Vereinsgeländen der Verlust der Aufstiegserlaubnis und der Rückfall des Modellflugbetriebes in die offene Kategorie des europäischen Rechtsrahmens (120-Meter-Höhenbegrenzung, Altersbeschränkungen uvm.)
Allen Vereinen, die bisher noch keinem Modellflugverband mit Betriebsgenehmigung angehören, empfehlen wir dringend die kostenlose Vereinsmitgliedschaft im DMFV, um von dem liberalen Regelwerk unseres Verbandes profitieren zu können. Unsere Geschäftsstelle unterstützt Euch hierbei gerne!
Informationen rund um den Modellflug im DMFV findet Ihr in unserer Broschüre “einfach-sicher-fliegen”.