Bund und Länder beschließen Lockerungsmaßnahmen
In der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 haben sich Bund und Länder auf eine Öffnungsstrategie in fünf Schritten geeinigt. Der Sport im Außenbereich ist in Schritt 3 ab dem 8. März 2021 berücksichtigt. Diese Regelungen gelten auch für Modellfluggelände. Hierzu heißt es in der Kommentierung:
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Notbremse:
Die MPK hat für ihre Öffnungsstrategie folgende Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Veranstaltungen im Vereinsrahmen:
Der Betrieb von Modellflug im Vereinsrahmen ist bei den Beschlüssen nicht explizit aufgeführt. Wir werten die Öffnungsschritte dahingehend, dass spätestens ab dem 5. April Außenveranstaltungen im Vereinsrahmen mit bis zu 50 Personen wieder stattfinden können, sofern sich die Infektionslage in der entsprechenden Region in den vorangehenden 14 Tagen nicht verschlechtert hat und die 7-Tages-Inzidenz nicht höher als 100 liegt.
Schulterschluss mit anderen Sportorganisationen:
Der DMFV agiert in enger Anlehnung an die „Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner über 3 Mio. Sportler. Der DMFV unterstützt ausdrücklich den Offenen Brief des DOSB an die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer vom 2. März 2021.
Grundsätzlich gelten nach wie vor die Regelungen der Coronaschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Da sich die Maßnahmen nun stark an den regionalen 7-Tages-Inzidenzwerten orientieren, bitten wir, Euch im Zweifel mit dem zuständigen Kreisordnungsamt in Verbindung zu setzen.
Die nächste Ministerpräsidenten-Konferenz findet am 22. März statt. Wir gehen davon aus, dass die Lockerungen auch für den Freizeitsportbereich an diesem Termin konkretisiert werden, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt.