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RLP: Erleichterung für Modelle mit Kamera

In am 20. Oktober 2015
MK 04

Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. begrüßt die neue Verwaltungspraxis des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz. Hiernach werden Flugmodelle mit Kameraausstattung, die zum Zwecke des Sports und der Freizeit betrieben werden, ab sofort nicht mehr als unbemannte Luftfahrtsysteme qualifiziert. Vielmehr kommen sie in den Genuss der grundsätzlichen Genehmigungsfreiheit, soweit sich ihr Abfluggewicht unter 5 Kilogramm bewegt. Eine Aufstiegserlaubnis ist in diesen Fällen somit nicht mehr erforderlich.
Die zuständige Landesluftfahrtbehörde von Rheinland-Pfalz folgt somit der rechtlichen Bewertung des DMFV und des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. In vielen Gesprächen hatte sich der DMFV auf politischer und behördlicher Ebene in Rheinland-Pfalz für den nunmehr eingeschlagenen Weg eingesetzt.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben Bund und Länder einheitliche Regelungen für die Harmonisierung des Verwaltungshandelns erarbeitet. So schon in den „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO“. Und seit einigen Monaten auch über die „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO“.
Beiden liegt als Abgrenzungskriterium ausschließlich die Wertung zugrunde, ob der Aufstieg zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung oder aber zu gewerbliche Zwecken erfolgt. Wenn ein Steuerer für sich festlegt, dass er das unbemannte Luftfahrtgerät (Multikopter) lediglich zu Sport- und Freizeitzwecken aufsteigen lässt, ist es unerheblich, was er daran angebracht hat. Ob nun eine Kamera oder einen sonstigen Gegenstand. Er betreibt unter diesem Aspekt genehmigungsfreien Modellflug. Dies ist Konsens auf nationaler und internationaler Ebene.
Abzuwarten bleibt, wie sich durch die Pläne der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) der zukünftige Rechtsrahmen darstellen wird. Auch hierzu hat der DMFV eine fundierte Stellungnahme eingereicht, welche auf der Seite www.dmfv.aero einzusehen ist.
Unabhängig davon, appelliert der DMFV an alle Flugmodell- und Drohnennutzer sich verantwortungsbewusst im Luftraum zu bewegen, die rechtlichen Vorgaben zu achten und Persönlichkeitsrechte Dritter umfassen zu wahren.