Im Rahmen der Faszination Modellbau am Bodensee trafen sich am Samstag, dem 6. November, die Spitzen der Verbände DMFV, DAeC, ÖAeC (Österreich) und SMV (Schweiz) zu einem Informationsaustausch. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Jugendarbeit der Verbände, die Erfahrungen und die Auswirkungen des Coronajahres und der Stand der Betriebserlaubnisverfahren in den jeweiligen Ländern.
Zu letzterem Punkt war festzustellen, dass die jeweilig zuständigen Behörden die Auflagen zur Umsetzung der Ausnahmeregelungen der EU-Verordnung für den verbandsmäßigen Modellflug doch sehr unterschiedlich auslegen. Während die beiden Verbände in Deutschland einen Antrag auf Betriebserlaubnis für ihren jeweiligen Verband und dessen Mitglieder an das Luftfahrtbundesamt stellen müssen, erfolgt die Betriebserlaubnis durch die Austro Control GmbH in Österreich geländebezogen für jeden einzelnen Verein. Bei den Eidgenossen wurde per Motion sogar die gesamte EU-Verordnung einstweilen zu Fall gebracht und muss nun vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in der Schweiz neu aufgearbeitet werden. Die dortigen Modellflieger betreiben ihre Modelle bis auf weiteres nach der bisherigen schweizerischen Gesetzgebung.
Oben von links nach rechts: Sebastian Brandes (MFSD), Chris Walther (MFSD), Christian Faymann (ÖAeC), Uli Hochgeschurz (DMFV), Hans Schwägerl (DMFV), Frank Tofahrn (DAeC), Ralf Bäumener (MFSD)
Unten von links nach rechts: Wolfgang Semler (ÖAeC), Adrian Eggenberger (SMV), Uwe Schönlebe (DAeC)
„Wir können mit der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung in unserem Land nicht unzufrieden sein.“ sagt DMFV-Präsident Hans Schwägerl, „Das Erlaubnisverfahren in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es den Mitgliedern beider Verbände, auch außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen ihrem Hobby wie gewohnt nachgehen zu können. Die strengen Regelungen der offenen und speziellen Kategorie der EU-Durchführungsverordnung greifen für DMFV- und DAeC-Mitglieder weder auf Fluggeländen noch auf der grünen Wiese. Das ist ein großer Erfolg, den die Kollegen im benachbarten Ausland erst noch aushandeln müssen.“
Als weiteren Themenschwerpunkt identifizierten die Verbandsspitzen die neuen EU-Regeln zum sogenannten U-Space – einer Art Managementsystem im unteren, unkontrollierten Luftraum. Im Mittelpunkt der von der EASA erdachten Regelungen steht hierbei die Sichtbarkeit aller Luftraumnutzer, die ihre Fluggeräte in diesem Bereich betreiben. Die Verbände erzielten Einigkeit darüber, dass die hierfür möglicherweise notwendige Technologie keinesfalls zu Lasten der Modellflieger in den Mitgliedsstaaten gehen und zu einer Verkomplizierung des Modellflugs führen dürfe.
Die Teilnehmer des Treffens vereinbarten, ein wachsames Auge auf die Entwicklungen dieser Thematik zu haben und sich über den jeweiligen Stand der Dinge stets aktuell auf dem Laufenden zu halten.