Mit der IG Hangflug hat sich bereits vor einigen Monaten eine Interessengemeinschaft gebildet, die den Modellflugbetrieb an den Berghängen der alpinen Anrainerstaaten in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellt. Die IG Hangflug verfolgt – insbesondere für ihren Interessensschwerpunkt – kritisch und fachkundig den Fortgang der neuen, europäischen Gesetzgebung für unbemannte Luftfahrzeuge und insbesondere die Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht.
Da für die IG Hangflug und den DMFV gleichermaßen die größtmögliche Freiheit der Modellflieger und eine sichere Ausübung des Sportes an erster Stelle stehen, hatte man sich auf ein bilaterales Treffen der Verantwortlichen beider Organisationen beim Landessportbund Hessen in Frankfurt verständigt. Ziel des Treffens war es, mögliche Diskrepanzen in der Sichtweise des neuen Rechtskonstrukts zu benennen und im Idealfall die Stoßrichtung beider Organisationen zu synchronisieren. Dies auch mit Blick auf weitere zukünftige Herausforderungen und Risiken durch die Neuordnung des unteren Luftraums, Stichwort „U-Space“.
Am Freitag, dem 11. Juni, fand nun ein äußerst konstruktives Fachgespräch der Teilnehmer Gerd Holzner und Achim Dörfler von der IG Hangflug, sowie Hans Schwägerl, RA Carl Sonnenschein und Uli Hochgeschurz seitens des DMFV statt.
Grundsätzlich sind die beiden Parteien einig darüber, dass für die Bundesrepublik Deutschland mit dem nun von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Rechtsrahmen eine solide Basis für den Modellflugbetrieb im Allgemeinen und den Hangflug im Speziellen geschaffen wurde. Der DMFV machte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, dass der erlaubnisfreie Modellflug auf der „grünen Wiese“ und insbesondere der Hangflug immer eine zentrale Rolle in den Überlegungen des Verbandes bei den Forderungen gegenüber dem Bundesverkehrsministerium gespielt habe. Allerdings sei der Erhalt von Aufstiegserlaubnissen auf den Vereinsgeländen und die darauf beruhende Schutzwirkung für künftige Gesetzesvorhaben (U-Space) nach wie vor von zentraler Bedeutung.
Für die Sonderstellung des Modellflugs gegenüber anderen unbemannten Luftfahrzeugen ist in Zukunft eine Betriebserlaubnis notwendig. Um diese zu erlangen, müssen die Verbände DMFV und DAeC gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nachweisen, wie sie den sicheren Betrieb von Flugmodellen in ihrer Organisation gewährleisten wollen.
„Der DMFV wird diesen Nachweis nicht durch ein starres, standardisiertes Regelwerk, sondern vielmehr über ein proaktives Safetymanagement erreichen.“ erläutert Hans Schwägerl, „Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus der Auswertung der freiwilligen und anonymen Einträge in unsere Incident-Database.“
Diese Vorfall- und Unfall-Datenbank entwickele der DMFV derzeit zusammen mit dem Deutschen Hängegleiterverband (DHV), dem Deutschen Segelflugverband (DSV) und aller Voraussicht nach auch mit dem Deutschen Fallschirmsport Verband (DFV). In diesem Zusammenhang spiele auch der Kenntnisnachweis des DMFV weiterhin eine zentrale Rolle.
Die IG-Hangflug vertritt für den Hangflug die Einschätzung, dass eine Schutzwirkung und die Vermeidung unsinniger Beschränkungen (u.a. Gewichts- Höhen- und Altersgrenzen) nur durch ortsungebundene Betriebserlaubnisse im Verbandsrahmen vorstellbar seien. Auch eine drohende Transponderpflicht lasse sich nur auf diese Weise verhindern.
„Dieser Weg ist vom EU-Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Die Durchführungsverordnung 2019/947 privilegiert den Modellflug in Artikel 16 explizit gegenüber der Offenen Kategorie.“ konstatiert Achim Dörfler. „So wie in Deutschland bereits durch seine Verbände vorexerziert, sollte diese Chance auch in den anderen Ländern der EU genutzt werden.“
Die Vertreter der IG Hangflug erläuterten in diesem Zusammenhang, dass ihre Hauptsorge den dringend benötigten, gegenseitigen Gastflugrechten für Modellflieger aus dem jeweiligen Nachbarland gelte. Hierbei zeige sich, dass insbesondere Österreich als mögliches Problem internationaler Kooperation identifiziert werden müsse.
Dort gebe es keine Pläne für die Beantragung einer Privilegierung des Modellflugs in Form einer Betriebserlaubnis im Verbandsrahmen. Stattdessen habe der Österreichische Aeroclub (ÖeAC) die Regelungen der offenen Kategorie der EU-Verordnung mit einem unwiderruflichen 120-Meter-Deckel etabliert und mögliche Beantragungen von Sonderregelungen an seine Vereine delegiert. Auch der überregulierende und monopolistische Ansatz gesetzlicher Vorschriften in Frankreich gebe – laut Aussage von Gerd Holzner – Anlass zu größter Sorge und stehe im Kontrast zur europäischen Freizügigkeit.
Der DMFV begrüßt ausdrücklich die diesbezüglichen Aktivitäten der IG Hangflug und sagte zu, sich insbesondere noch einmal mit der Ausgestaltung der Gastrechte innerhalb der verbandsinternen Verfahren im DMFV auseinanderzusetzen. Die IG Hangflug erwägt ihrerseits die Mobilisierung ihrer Mitglieder in den betroffenen Nachbarländern.
Insgesamt vereinbarten beide Seiten für die Zukunft eine intensivere Kommunikation und ein offenes Ohr für die Interessenlage des anderen. Nach etwas mehr als zweieinhalb Stunden in überaus offener und angenehmer Gesprächsatmosphäre verabschiedeten sich die Teilnehmer beider Seiten voneinander mit der Erkenntnis, dass sich die Anreise nach Frankfurt und die Einhaltung der strengen Abstands- und Hygienevorschriften beim LSB, die Voraussetzung für dieses persönliche Treffen waren, allemal gelohnt haben.