Überlegungen zur Neuregelung des unteren Luftraums auf EU-Ebene
Die rasante Entwicklung am Drohnenmarkt sorgt für immer mehr Bewegung im unteren Luftraum, in dem auch der Modellflug seinen festen Platz hat. Immer neu
e Einsatzmöglichkeiten werden getestet, immer neue Wege gesucht, die Potenziale des Betriebs unbemannter Luftfahrzeuge sinnvoll und gewinnbringend einzusetzen. All das lässt langfristig eine Neuregulierung des Lauftraums bis 150 Meter für sinnvoll erscheinen. Entsprechende Planungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) laufen bereits. Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) wird in diesem Zusammenhang dafür Sorge tragen, dass der Modellflugsport hier nicht unzumutbaren und überzogenen Regularien unterworfen wird.
Im Juni 2019 sind umfangreiche EU-Regulierungen in Kraft getreten, die Drohnen und ihre Aktivitäten in Gefahrenklassen eingruppieren und durch ein restriktives Regelwerk maximale Sicherheit gewährleisten sollen (der DMFV berichtete).
Mit U-Space will die EASA nun den untersten Luftraum effizient verwalten und dessen Nutzer „sichtbar“ machen. U-Space beschreibt dabei nicht ausschließlich einen bestimmten Luftraumbereich (allgemein definiert bis zu einer Höhe von 150 Meter), sondern ist mehr als Managementsystem für bemannte und unbemannte Luftfahrt zu verstehen, die nicht durch etablierte Systeme wie ATM (Air Traffic Management) und ANS (Air Navigation Service) überwacht werden kann.
Luftfahrzeuge, die sich in diesem Luftraum bewegen, sollen durch U-Space-Dienste zunächst elektronisch registriert, identifizierbar gemacht und mit Geofencing-Systemen ausgerüstet werden, die den Ein- und Überflug in sensible Gebiete unmöglich machen. Perspektivisch sind Detect & Avoid- Technologien geplant, die Kollisionen mit anderen Luftverkehrsteilnehmern verhindern sollen, damit Missionen dauerhaft auch in besiedelten Gebieten machbar werden. U-Space zielt vorrangig auf große, gewerblich eingesetzte Drohnen, die außerhalb der Sichtweite des Steuerers betrieben werden. Eine spätere Einbeziehung von Flugmodellen in dieses Konzept kann aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht explizit ausgeschlossen werden.
Der DMFV bemängelt in erster Linie die Tatsache, dass im U-Space-Entwurf zwar kleinere Drohnen (offene Kategorie) von den U-Space-Anforderungen ausgenommen werden, nicht aber Flugmodelle. „Es kann nicht angehen, dass die in Brüssel mühsam ausgehandelten Privilegien für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Verbänden durch U-Space quasi durch die Hintertür wieder aufgeweicht werden.“, sagt Gerhard Wöbbeking, Experte für internationale Angelegenheiten im DMFV. Dies hat er auch in einem Schreiben an Koen de Vos, Policy Officer der Europäischen Kommission, unmissverständlich klar gemacht.
Nach Ansicht der DMFV-Verantwortlichen könnten am ehesten die Modellflugsportler von den U-Space-Regularien betroffen sein, die ihr Flugmodell außerhalb von definierten Fluggeländen betreiben. „Beim DMFV wären das mindestens 50.000 Piloten, also etwa die Hälfte unserer Mitglieder“, so DMFV-Präsident Hans Schwägerl, „Keine andere Organisation in Europa würde in einem vergleichbaren Ausmaß durch U-Space beeinträchtigt.“ Der DMFV als Spitzenverband der Modellflugsportler in Deutschland wird ein wachsames Auge darauf haben, dass das europäisch verbriefte Recht, das Hobby und den Sport im Verbandsrahmen weiter wie bisher betreiben zu können, nicht durch unverhältnismäßige technologische und finanzielle Auflagen ausgehöhlt wird. „Wir werden nicht zulassen, dass die Modellflieger die Zeche dafür zahlen, dass neue Technologien am Markt eine neue Bewertung der Sicherheit im unteren Luftraum erforderlich machen.“, so DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Wir stehen in engem Kontakt auch zu anderen Luftsportverbänden, denn U-Space könnte für viele Luftsportarten eine enorme Herausforderung werden.“
Im Grunde ist U-Space ein sinnvolles Vorhaben, um den unteren Luftraum für alle Beteiligten nutzbar und sicher zu machen. Der DMFV unterstützt in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die Pläne von der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Telekom zur Entwicklung geeigneter Systeme. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Modellflieger seit Jahrzehnten eine hervorragende Sicherheitsbilanz und in der Regel eine fundierte theoretische wie praktische Ausbildung vorweisen können. Mit diesen Kernkompetenzen unterscheiden sie sich signifikant von den meisten Drohnenbetreibern, deren Fokus überwiegend auf dem Sammeln von Daten liegt.
Im Mai 2019 hat ein erster EASA-Workshop in Köln stattgefunden. Wann U-Space in Deutschland eingeführt wird, ist aber weiterhin unklar. Eine flächendeckende, europaweite Verbreitung des auf U-Space basierenden UTM (UAS Traffic Management) dürfte aber wohl noch bis 2035 auf sich warten lassen.