Es geht um das Fliegen mit Drohnen für kommerzielle Zwecke, also nicht um Flugmodelle für Sport und Freizeit: Seit dem 21. Juni gibt es Regeln der US-amerikanischen Federation Aviation Administration, die Piloten mit ihren Drohnen einhalten müssen. Im Wesentlichen:
- Kommerzielle Drohnen dürfen nicht höher als 121 m (400 Fuß) fliegen, und nur bei Tageslicht. Die „line of sight“, also der Sichtkontakt mit Pilot oder einem Beobachter, muss dabei immer gewahrt sein. Abends darf man noch fliegen, wenn die Lichter der Drohne über drei Meilen (4,8 km) weit zu sehen sind. Ausnahmen für Nachtflüge und für das Fliegen über Personen können genehmigt werden.
- Diese Drohnen dürfen nicht schwerer als 25 kg (55 lb) und nicht schneller als 161 km (100 Meilen) in der Stunde sein.
- Sie dürfen sich Verkehrsflughäfen nur bis auf fünf Meilen nähern.
Das gesamte Regelwerk umfasst 624 Seiten und wird trotz aller Einschränkungen von der prosperierenden Drohnen-Industrie in den Staaten begrüßt. Auch dass die Piloten über 16 sein müssen, sich registrieren und alle zwei Jahre prüfen lassen müssen, scheint der allgemeinen Akzeptanz der neuen Auflagen keinen Abbruch zu tun.
Modellflieger sollten ursprünglich die gleichen Auflagen für Sport und Freizeit erfüllen, wobei nicht zwischen Flugmodell und Drohne unterschieden wurde. Die Organisation der Modellflieger AMA, die Academy of Aeronautics mit gut 180.000 Mitgliedern, wehrte sich vehement gegen dieses Ansinnen der FAA, und hat jetzt schließlich Erfolg. Der Modellflug ihrer Mitglieder – auch mit Drohnen! -unterliegt damit nicht der 400-Fuß-Höhenbeschränkung. Und die Abstandsregel zu Flughäfen kann für Modellflugplätze durch spezielle Abkommen ausgesetzt werden.
Die Ausnahmen für den Modellflug hat die FAA in einer besonderen Regel festgeschrieben. Darin heißt es u.a.
- Das Flugmodell („aircraft“) wird ausschließlich für Sport und Erholung geflogen („hobby or recreational use“).
- Das Flugmodell wird nur unter Einhalten von Sicherheitsregeln eingesetzt, die sich ein nationaler Verband gegeben hat, und innerhalb von Flugprogrammen einer nationalen (Sport)Organisation, die zu einem Verband gehört (Wettbewerbe werden in den USA von jeweils eigenen Vereinigungen organisiert, für Freiflug, Fesselflug, Kunstflug usw.).
Allerdings müssen Modellflieger, die Drohnen für Sport und Freizeit fliegen, sich derzeit noch registrieren lassen – die AMA arbeitet an dieser Auflage. Auf das Modell gehören dann die AMA- und die FAA-Registrierungsnummer. Über Details und die komplizierten politischen Prozesse im Hintergrund informiert http://www.modelaircraft.org/aboutama/gov.aspx