VGH Baden-Württemberg bestätigt Bestandsschutz für Aufstiegserlaubnisse im bisherigen Rechtsrahmen
Mannheim: Schon seit Inkrafttreten der EU-Durchführungsverordnung zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge im Jahr 2020 und der Erteilung von Betriebsgenehmigungen an die Modellflugverbände und deren Mitglieder, hat der DMFV seiner Rechtsauffassung zum Bestandsschutz bereits erteilter Aufstiegserlaubnisse von DMFV-Mitgliedsvereinen bei Ministerien und Bundes-, sowie Landesbehörden regelmäßig Gehör verschafft.
Durch ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe aus dem Jahr 2023 war Unsicherheit bei einigen Landesluftfahrtämtern entstanden, ob Alterlaubnisse durch die EU-weiten Regeln nicht doch erloschen sein könnten und im europäischen Rechtsrahmen neu erteilt werden müssten. Zwar hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem klarstellenden Schreiben den Bestandsschutz dieser Erlaubnisse bereits bestätigt, gleichzeitig aber auch darauf verwiesen, dass die Rechtskraft des Urteils aus Karlsruhe abgewartet werden solle.
Wie zu erwarten hat nun der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim endgültig Rechtssicherheit geschaffen und folgt in seiner Begründung den Luftfahrtexperten RA Carl Sonnenschein und Prof. Elmar Giemulla: „Die bereits erteilten Erlaubnisse auf der Grundlage der bisherigen Luftverkehrs-Ordnung haben weiterhin Bestand. […] (Es) bestehen – wie der Kläger zu Recht geltend macht – erhebliche Zweifel daran, dass Unionsrecht bereits ohne behördliches Tätigwerden zur Unwirksamkeit der Aufstiegserlaubnis des Klägers geführt hat. Eine solche Anordnung enthält Art. 21 Abs. 1 VO (EU) 2019/947 […] nicht.“
Aufstiegserlaubnisse, die nach nationalem Recht von Landesluftfahrtbehörden erteilt wurden, sind auch im europäischen Rechtsrahmen weiterhin gültig!
Ein guter Tag für die DMFV-Mitgliedsvereine und für alle Modellflugsportler in Deutschland!