Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.
DMFV-Kenntnisnachweis
- Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
EU-Sammelregistrierung
- Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.
LBA-Kompetenznachweis
- Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
- In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/
EU-Registrierung
- Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.
Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:
Drohnen, EU-Regulierung
- 23.05.2024
DMFV vereinfacht seine Verbandsbetriebsregeln
LBA genehmigt weitere Verbesserungen für den Modellflug in Deutschland Im Rahmen der Revision 4.6 der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes e.V. konnten mehrere Bedingungen und Auflagen für den Modellflugbetrieb in Europas führender Interessenvertretung für Modellflugsportler nochmals vereinfacht werden. Von den Erleichterungen profitieren über 100.000 Mitglieder des DMFV und alle, die im Rahmen von dessen Verbandsbetriebsregeln ... - 13.02.2024
National Gaming Expo in Ungarn
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Ausweisung von Modellfluggeländen durch den DMFV
Der Modellflugbetrieb in Vereinen erfolgt in aller Regel auf Modellfluggeländen mit einer behördlichen Aufstiegserlaubnis bis 25 bzw. 150 kg. Grundlage für den Modellflugbetrieb auf solchen Geländen sind die „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder“. Die Aufstiegserlaubnisse, die im bisherigen Rechtsrahmen nach den §§21a, 20 oder 16 LuftVO (alt), bzw. auf Grundlage einer Flugplatzgenehmigung nach ... - 15.09.2023
Deutsch-französischer Modellfluggipfel in Straßburg
Am 12. und 13. September trafen sich Delegationen der FFAM (Fédération Française d'Aéromodélisme), der IG Hangflug und des DMFV zu Sondierungsgesprächen im elsässischen Brumath in der Nähe von Straßburg. Die Delegationen wurden angeführt von FFAM-Präsident Laurent Henry und DMFV-Präsident Hans Schwägerl, sowie dem 2. Obmann des Hangflug Europa e.V. Armin Obrecht. Die Gespräche fanden in ... - 07.06.2023
DMFV und MFSD erkennen ihre Kenntnis- und Schulungsnachweise gegenseitig an
Regelung im Interesse beider Verbände. Im Sinne aller Modellflugsportler in Deutschland haben sich der DMFV und der MFSD bereits vor Monaten darauf geeinigt, dass Schulungsnachweise des MFSD und der Kenntnisnachweis des DMFV auf allen Modellfluggeländen in Deutschland gegenseitig anerkannt werden. Für das Fliegen bei Wettbewerben oder Flugtreffen beim benachbarten Verein muss also niemand den Nachweis ...