Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.
DMFV-Kenntnisnachweis
- Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
EU-Sammelregistrierung
- Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.
LBA-Kompetenznachweis
- Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
- In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/
EU-Registrierung
- Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.
Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:
Drohnen, EU-Regulierung
- 28.05.2021
Neues Luftrecht – Auswirkungen auf den Modellflug
Anfang Mai 2021 hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Änderung des Luftrechts verabschiedet. Am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu. In wenigen Tagen wird das neue Gesetz nun verkündet und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Das neue Luftrecht für Betreiber unbemannter Fluggeräte soll gewährleisten, dass die Europäische Durchführungsverordnung 2019/947 (kurz: EU-Drohnenverordnung) ... - 20.05.2021
EU-Registriernummer richtig anbringen
In den letzten Tagen sollten alle DMFV-Mitglieder, die wir in die EU-Datenbank melden konnten, ihre persönliche EU-Registriernummer erhalten haben. Danke nochmals an alle, die unsere Geschäftsstelle tatkräftig bei der Bereinigung unserer Mitgliederdaten unterstützt haben. - 10.05.2021
Bundestag stimmt geändertem Gesetzentwurf zu
Am Donnerstag, 6. Mai 2021, hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, kurz EU-Drohnenverordnung, in nationales Recht zugestimmt. Buchstäblich in letzter Sekunde hatte sich der DMFV am Vortag der Entscheidung im Plenum mit den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen Björn Simon (CDU/CSU), Arno Klare (SPD) und Bernd Reuther (FDP) noch auf maßgebliche Änderungen des ... - 20.04.2021
Starkes Statement vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages
DMFV-Präsident gibt dem Modellflug eine Stimme. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Drohnenverordnung 2019/947 in nationales Recht steht derzeit massiv in der Kritik. Das wurde zuletzt im Bundesrat deutlich, der dem Entwurf handwerkliche Schwächen attestiert und unzureichende Regelungen zu den Zuständigkeiten kritisiert hatte. Am Montag, 19. April, ging es nun in die nächste Runde. ... - 15.04.2021
Endlich geschafft! DMFV-Mitglieder beim LBA registriert.
Am Donnerstag, 15. April 2021, hat der DMFV über 70.000 Datensätze seiner Mitglieder für die EU-Registrierung ans Luftfahrt-Bundesamt übertragen. Im Vorfeld hatte es noch einmal umfangreiche Tests der IT-Dienstleister des DMFV und des LBA gegeben, damit die Übertragung reibungslos und fehlerfrei funktioniert. Letztlich registriert wurden nun alle Mitglieder, die in Deutschland wohnen, die der Datenweitergabe ...