Drohnen

Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem

Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.

So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.

Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.

Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.

DMFV-Kenntnisnachweis

  • Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.

Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:

https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

EU-Sammelregistrierung

  • Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
  • Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
  • Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.

LBA-Kompetenznachweis

  • Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
  • In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
  • Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.

Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/

EU-Registrierung

  • Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
  • Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
  • Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.

 

Hier geht´s zur EU-Registrierung:

https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator

Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.

Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:

copter aero header
Drohnen, EU-Regulierung
  • 12.01.2021DMFV

    Einschätzung zum Referentenentwurf des BMVI

    Einschätzung zum Referentenentwurf des BMVI
    Der Teufel steckt im Detail Licht und Schatten im Referentenentwurf des BMVI Kurz vor Weihnachten übermittelte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Referentenentwurf für eine neue, den europäischen Vorgaben für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge anzupassende Luftverkehrsgesetzgebung an den DMFV und andere beteiligte Verbände. So weit, so normal. Alles andere als gewöhnlich war hingegen die ...
  • 21.12.2020DMFV

    EU-Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt

    EU-Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt
    LBA führt technische und administrative Gründe an Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (wie Modellflugzeuge und Drohnen) für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit ...
  • 08.12.2020Hans-Ulrich Hochgeschurz

    Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz?

    Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz?
    Ab dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller unbemannten Flugsysteme (Drohnen, Modellflugzeuge, Racecopter…). Teil dieser neuen Regularien werden auch drei Typen von Bescheinigungen sein, mit denen die Piloten ihre Kenntnis über den Rechtsrahmen nachweisen, in dem sie ihr Fluggerät betreiben. Was ist zu beachten?   Übergangsfristen für Betreiber von Flugmodellen ...
  • 06.11.2020DMFV

    Die neue EU-Verordnung – einfach erklärt

    Die neue EU-Verordnung - einfach erklärt
    Es ist kompliziert. Oder doch nicht? Zum Jahreswechsel tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf den Modellflug und wirft immer wieder Fragen auf. Wer sich nicht tief in die Materie einlesen aber dennoch einfach und schnell informiert sein möchte, für den haben wir ein Video erstellt. In diesem wird erklärt, was ...
  • 19.10.2020DMFV

    Live: Drohnenpanel mit DMFV-Präsident

    Live: Drohnenpanel mit DMFV-Präsident
    Wie sieht der Drohnenmarkt und die Drohnenregelungen 2021 nach in Kraft treten der EU-Regeln aus? Hierzu veranstaltet Pro Fly Center eine Online-Diskussionsrunde, an der auch DMFV-Präsident Hans Schwägerl teilnimmt. Das Drohnenpanel findet am 27. Oktober 2020 um 18 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenlos, Informationen und Anmeldung findet ihr hier: https://proflycenter.com/webpage/drohnenpanel.html Große Veränderungen in den ...
Modellflug Termine 2024/25
Liebe Mitglieder, die Geschäftsstelle ist vom 02. Juli 06:00 Uhr - 03. Juli 2024 15:00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. Die DMFV Dienste stehen für Sie weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.
This is default text for notification bar