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EU-Registrierung und Kennzeichnung
EU-Registrierungspflicht für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge.
Für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge besteht eine EU-Registrierungspflicht. Hierzu zählen auch die Betreiber von Flugmodellen.
Der DMFV weist Neumitglieder im Anmeldeprozess auf diese Registrierungspflicht hin und bietet ihnen die Möglichkeit, sich in einem vereinfachten Verfahren direkt über ihren Verband in das Register des Luftfahrt-Bundesamtes eintragen zu lassen. Nachdem der Datensatz für das neue Mitglied in der DMFV-Mitgliederdatenbank angelegt wurde, werden die für die Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten mit dessen Zustimmung an das LBA weitergeleitet.
Die Registrierung des einzelnen Mitglieds durch den DMFV erfolgt nur initial. Eine eventuelle Aktualisierung der persönlichen Daten in der Datenbank des LBA nimmt jedes Mitglied in Eigenverantwortung selbst vor.
Die Registrierung über den DMFV kann nur für natürliche Personen und nicht für juristische Personen erfolgen. Für den Betrieb von im Vereinsbesitz befindlichen Flugmodellen erfolgt die Betreiberregistrierung beim LBA durch den Verein selbst.
Gemäß EU-Durchführungsverordnung sind die DMFV-Mitglieder gehalten, ihre Registrierungsnummer (e-ID) an geeigneter Stelle an ihrem Flugmodell anzubringen. Zu den geeigneten Stellen kann hierbei auch das Batteriefach zählen, wenn es sich z. B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde.