Neue Luftverkehrsordnung: DMFV erreicht weitere Verbesserungen für Modellflieger
Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) bleibt in den Verhandlungen über die Novellierung der Luftverkehrsordnung weiter erfolgreich. Das Hobby Modellflug kann daher auch in Zukunft ohne substantielle Einschränkungen ausgeübt werden. Davon geht man beim DMFV auch nach der abgeschlossenen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Verkehrsministeriums sicher aus. Und mehr noch: im Rahmen dieser Anhörung konnte der Verband weitere Verbesserungen erreichen.
„Wir haben wegweisende Erfolge für unser Hobby erzielen können”, so DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Erfolge, von denen viele vor einigen Monaten nicht zu träumen wagten.” Vor fast genau einem Jahr hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt, sowohl für Drohnen als auch Flugmodelle eine allgemeine Flughöhenbegrenzung von 100 Metern einführen zu wollen. Hunderttausende Modelflieger bangten seitdem um ihr Hobby. Zwar hatte bereits der Anfang Oktober vorgelegte Referentenentwurf zur Novelle der Luftverkehrsordnung für Erleichterung gesorgt, doch einige Punkte – vor allem mit Blick auf die Jugendarbeit – bedurften noch dringender Klärung.
Bereits der Referentenentwurf sah die Möglichkeit vor, dass Piloten durch den Erwerb eines „Kenntnisnachweis” es ihre Modelle auch weiterhin oberhalb von 100 Metern fliegen dürfen. In der nun fertigen Endfassung wird nun zusätzlich geregelt, dass Piloten auf Flugplätzen mit einer gültigen Aufstiegserlaubnis (AE) sogar ohne „Kenntnisnachweis” und wie bisher höher als 100 Meter fliegen dürfen. Das gilt auch für Piloten, die jünger als 14 Jahre sind. Diese Änderung hat der DMFV vor allem in Hinblick auf seine Jugendarbeit mit Erleichterung aufgenommen. Denn da der „Kenntnisnachweis” erst ab einem Alter von 14 Jahren erlangt werden kann, war das Fliegen über 100 Meter für jüngere Piloten laut Referentenentwurf nicht mehr möglich. Das hätte unter anderem das Aus für die gesamten Jugendwettbewerbe des DMFV bedeutet. Verfügen Vereinsflugplätze nicht über eine AE, dann ist das Fliegen oberhalb der 100-Meter-Grenze sowie von Modellen mit einem Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm möglich, solange der Pilot über einen persönlichen „Kenntnisnachweis” verfügt. Und auch außerhalb von Modellflugplätzen ist das genehmigungsfreie Fliegen über 100 Meter Höhe und mit Modellen mit mehr als 2 Kilogramm Startgewicht mit Hilfe des in die Luftverkehrsordnung aufgenommenen „Kenntnisnachweises“ ebenfalls weiter möglich. Zudem bleibt es dabei, dass der genehmigungspflichtige Betrieb von Flugmodellen erst ab 5 Kilogramm Startgewicht beginnt.
In der umfassenden Kommentierung der neuen Luftverkehrsordnung wird des Weiteren eindeutig darauf hingewiesen, dass der „Kenntnisnachweis” eben tatsächlich nur die Kenntnisnahme der gültigen Regeln und dessen Bestätigung durch Modellflugvereine beziehungsweise beauftragte Verbände wie beispielsweise den DMFV umfasst. Ein Zugeständnis an den traditionellen Modellflug, der seit Jahrzehnten über eine ausgezeichnete Sicherheitsbilanz verfügt. Möglich wurde dieser wichtige Erfolg für den gesamten deutschen Modellflugsport nicht zuletzt durch die enge und vertrauensvolle Gesprächsbasis des Deutschen Modellflieger Verbands zu den verantwortlichen Stellen in Politik und Behörden. So hatten sich zuletzt die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur” in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Sinne der hunderttausenden deutschen Modellflieger positioniert. Auch der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur im Deutschen Bundestag folgte den Forderungen des DMFV nach mehreren Gesprächen und Telefonkonferenzen. „Für uns ging es um alles”, blickt DMFV-Präsident Hans Schwägerl zurück. „Doch dank der großen Geschlossenheit der Modellflieger in Deutschland und der engagierten Arbeit von vielen unermüdlichen Unterstützern ist es gelungen, mit unseren Argumenten zu überzeugen und unser Hobby vor einem De-facto-Verbot zu bewahren.”