Hinter den Modellfliegern liegen aufregende und turbulente Zeiten. Seit der Änderung der LuftVO und der Einführung des Kenntnisnachweises 2017 sind die Modellflieger mit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung (DVO (EU) 2019/947), der Änderung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) 2021 und der Erteilung der LBA-Betriebsgenehmigung an die Luftsportverbände 2022 fortwährend mit neuen Regelungen und drohenden Einschränkungen konfrontiert worden. In diesen stürmischen Zeiten ist es gelungen, den Bestand und die erfolgreichen Verfahren im organisierten Modellflug zu bewahren, sodass die Modellflieger des DMFV weitgehend wie bisher ihrem Sport und ihrem Hobby nachgehen können.
Ein Schlüssel zu diesem Erfolg war und ist die gute Organisation auf den Modellfluggeländen und die Gewährung eines hohen Sicherheitsstandards. Eine hohe Bedeutung hat dabei der Einsatz der Flugleiter. Regelmäßig ist in der Aufstiegserlaubnis (Betriebserlaubnis) für ein Modellfluggelände die Auflage enthalten, dass bei Flugbetrieb ein Flugleiter einzusetzen ist. Und der Verein für den Fall der geringen Nutzung in seiner Flugordnung Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung eines Flugleiters zulassen kann. Viele Vereine verwenden eine Regelung der Flugordnung in der Art, dass bei Flugbetrieb ab drei Modellen oder ab drei aktiven Modellfliegern ein Flugleiter einzusetzen ist. Die entsprechende Regelung kann individuell an die Bedürfnisse und Gegebenheiten des betreffenden Modellfluggeländes angepasst werden.
Die Regelung über den Flugleitereinsatz muss in die Flugordnung aufgenommen werden und wird von der Landesluftfahrtbehörde im Rahmen der Genehmigung der Flugordnung bestätigt. Dieses System bleibt auch nach Erteilung der LBA-Betriebsgenehmigung an die Luftsportverbände bestehen. Da es sich bewährt hat und einen Baustein für die privilegierte Behandlung der Modellflieger in den Luftsportverbänden darstellt, bitte ich Sie, es zu unterstützen. Lassen Sie sich als Flugleiter schulen und seien Sie bereit, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.
Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt