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Die Bedingungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge wurden im Jahr 2019 durch die EU-Drohnenverordnung europaweit einheitlich geregelt. Von diesen Reglementierungen sind grundsätzlich auch die Betreiber von Flugmodellen betroffen.

Auf Grund ihres hohen Sicherheitsstandards können Modellflugverbände und deren Mitglieder jedoch von den strengen Drohnenvorschriften ausgenommen und über eine sogenannte Betriebsgenehmigung national reglementiert werden. Dies ermöglicht ihnen, ihrem Hobby so nachzugehen, wie sie es seit jeher gewohnt sind und sich an Regeln zu orientieren, die bekannte und erprobte Praxis sind und die jeder Modellflieger beachtet, verinnerlicht und anwendet.

Zur Beantragung dieser Betriebserlaubnis haben die Verbände die jeweiligen verbandsinternen Verfahren und Regeln niedergeschrieben, mit denen sie einen verantwortungsbewussten Modellflugbetrieb in ihrer Organisation sicherstellen wollen. Zusammen mit den einschlägigen Paragrafen der LuftVO bilden diese nun die Grundlage für den verbandsmäßigen Modellflugsport in Deutschland.

Den wichtigsten Baustein bildet der „Leitfaden: Modellflugbetrieb im DMFV“. Diesen gilt es zu beachten und zu verinnerlichen. Die Grafik „Schaubild: Modellflug im DMFV“ dient als Übersicht. Alle weiteren verbandsinternen Regelungen findet ihr in der Wissensdatenbank.

Für Vereine gilt: Die Existenz Eurer Modellfluggelände ist gesichert. Bestehende Aufstiegsgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit. Regelungen für Vereinsgelände werden zwischen DMFV und Vereinen im direkten Austausch geklärt. Alle Infos hierzu findet Ihr im Leitfaben „Modellfluggelände im DMFV„.

Musterflugordnungen können hier heruntergeladen werden:
Flugordnung bei Vorliegen einer behördlichen Aufstiegserlaubnis
Flugordnung ohne Vorliegen einer behördlichen Aufstiegserlaubnis

Die Ansprechpartner von DMFV-Vereinen nehmen die Ausweisung ihres Modellfluggeländes im Mitgliederportal vor.

Wissensdatenbank: Modellflug im DMFV

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Schaubild „Modellflug im DMFV“

Diese Grafik dient als Übersicht.

Schaubild Rev4.6 150524 scaled

Zum Ausdrucken und Mitnehmen kann das Schaubild hier als PDF heruntergeladen werden.

Leitfaden

Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“

Dieser Leitfaden ist Bestandteil des Safety-Managements des DMFV und muss von Modellfliegern verinnerlicht werden.

Checkpunkt 1
Ich setze mein Flugmodell so in Betrieb, dass niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird oder sich gestört fühlt. Menschenansammlungen überfliege ich nicht und halte einen seitlichen Sicherheitsabstand von 50 m zu ihnen ein. Ein Anfliegen sowie ein tiefes Überfliegen von Personen und Tieren unter 25 m Höhe über Grund ist nicht zulässig. Sofern diese Mindesthöhe unterschritten wird, ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen von mindestens 25 m einzuhalten.

Checkpunkt 2
Ich beachte die luftrechtlichen Bestimmungen und die örtliche Luftraumordnung, sowie die in § 21h Abs. 3 LuftVO genannten geografischen Gebiete ohne Ausnahme, analog zum Betrieb in der Offenen Kategorie.

Checkpunkt 3
Es werden keine vollständig autonomen Flüge durchgeführt. Der Fernpilot muss jederzeit die Möglichkeit besitzen, in den Flug manuell einzugreifen bzw. den autonomen Flug zu unterbrechen. Unterstützende Systeme wie Gyro/Kreisel oder RTH (coming home) sind erlaubt und dienen der Sicherheit.

Checkpunkt 4
Mir ist bewusst, dass personentragende Luftfahrzeuge grundsätzlich Vorrang haben. Ich beobachte den Luftraum sorgfältig und weiche diesen bei Bedarf nach unten aus. Gegebenenfalls setze ich zur sofortigen Landung an.

Checkpunkt 5
Ich beachte die in der DSGVO (EU), sowie in § 20 der DMFV-Satzung geregelten, datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte Dritter. Dies gilt besonders für den Einsatz einer Kamera an meinem Flugmodell.

Checkpunkt 6
Mein Flugmodell hat einen Verbrennungsmotor: Sofern für dessen Betrieb keine Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde vorliegt, darf es nur in einer Entfernung von mehr als 1,5 km von Wohngebieten eingesetzt werden. Geltende Lärmvorschriften sind grundsätzlich einzuhalten.

Checkpunkt 7
Für mein Flugmodell besteht grundsätzlich die gesetzliche Verpflichtung einer Halter-Haftpflichtversicherung (Tarif Basis). Wenn es schwerer als 1.000 g ist und außerhalb von Modellflugplätzen betrieben wird, ist ein Versicherungsschutz in den DMFV-Tarifen Komfort, Premium oder Premium Gold erforderlich. Mitglieder anderer Verbände oder außerordentliche DMFV-Mitglieder, die unter der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen wollen, müssen einen gleichwertigen Versicherungsschutz nachweisen.

Checkpunkt 8
Hat mein Flugmodell eine Gesamtmasse von mehr als 12 kg, so ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde meines Bundeslandes einzuholen. Das ist auch erforderlich, wenn mein Flugmodell mit einem Verbrennungsmotor ausgerüstet ist und ich es näher als 1,5 km zu bewohntem Gebiet betreiben möchte.

Checkpunkt 9
Ich achte stets darauf, mein Flugmodell immer in Sichtweite zu betreiben. Bis zu einer Flughöhe von 30 m über Grund gilt ersatzweise auch der Einsatz einer Videobrille (FPV) als Betrieb in Sichtweite. Dabei darf das Flugmodell nicht weiter entfernt geflogen werden, als es in natürlicher Sichtweite ohne Videobrille sicher gesteuert werden könnte. Oberhalb von 30 m sind FPV-Flüge zulässig, wenn eine zweite Person den Steuerer auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist (Spotter).
Für Multikopter gilt außerhalb von ausgewiesenen Modellfluggeländen eine max. Flughöhe von 120 m.

Checkpunkt 10
Ich nehme weder vor noch während des Betriebs meines Flugmodells Alkohol oder sonstige psychoaktive Substanzen zu mir.

Checkpunkt 11
Beim Einsatz meines Flugmodells auf einem fremden Grundstück ist der Grundstückseigentümer oder Pächter vor der Nutzung des Grundstücks nach seinem Einverständnis zu fragen. Die Einverständniserklärung kann auch mündlich erfolgen. Bei Wohngrundstücken muss das Einverständnis auch vor einem Überflug eingeholt werden.

Checkpunkt 12
Ich nutze mein Flugmodell nicht zu gewerblichen Zwecken, sondern ausschließlich zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung. Der gewerbliche Betrieb von Flugmodellen kann nicht nach den Verbandsbetriebsregeln durchgeführt werden.

Checkpunkt 13
Für Flugmodelle über 250g oder mit Kameraausrüstung besteht eine EU-Registrierungspflicht. Die Registrierung kann der DMFV für seine Mitglieder beim Luftfahrt-Bundesamt vornehmen. Meine Registrierungsnummer (eID) bringe ich an geeigneter Stelle meines Flugmodells an. Sofern erforderlich aktualisiere ich meine Daten auf der Internetseite des LBA selbstständig.

Checkpunkt 14
Wenn mein Flugmodell ein Gewicht von mehr als 2.000 g hat oder ich über 120 m über Grund fliegen möchte, ist die Erlangung eines DMFV-Kenntnisnachweises oder eines, vom DMFV anerkannten Schulungsnachweises erforderlich.
Als DMFV-Mitglied kann ich diesen Kenntnisnachweis unter www.kenntnisnachweis.de direkt über den Verband erlangen. Mitglieder von Verbänden anderer EASA- und Nicht-EASA-Staaten, sowie verbandslose Modellflieger, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen möchten, benötigen den DMFV-Kenntnisnachweis verpflichtend auch beim Betrieb von Flugmodellen unter 2.000 g.

Checkpunkt 15
Ich melde Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse an den DMFV. Hierzu nutze ich die Internet-Plattform „FIDA Datenbank Modellflug (Vorfall- und Unfalldatenbank für Luftsportgeräte und Flugmodelle)“. Unfälle mit Personen- oder hohen Sachschäden melde ich außerdem an die Polizei, sowie im Rahmen meiner Versicherungsmeldung an den DMFV.

Checkpunkt 16
Um meine Kenntnisse über den Modellflug, die jeweils geltenden luftrechtlichen Grundlagen, sowie über den sicheren Betrieb von Flugmodellen zu erweitern oder aufzufrischen, nehme ich regelmäßig an den Schulungen der DMFV-Akademie teil.

Zum Ausdrucken und Mitnehmen kann dieser Leitfaden als PDF heruntergeladen werden:

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Broschüre: einfach-sicher-fliegen

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