Kennzeichnungspflicht ! – Nicht vergessen

In am 28. September 2017

Ab 01.10.2017 besteht die Kennzeichnungspflicht für Modelle mit einem Gesamtgewicht ab 250 Gramm.

Ein Problem für Fallschirmspringer?   – NEIN

Im Fachhandel gibt es passend auch für Fallschirmspringermodelle die richtigen Kennzeichnungsschilder.

Geeignet sind zum Beispiel kleine Schilder mit folgenden Eigenschaften:

Lasergraviert, feuerfest, selbstklebende Rückseite (3M extra stark und dünn) in den Abmessungen 20 x 10 mm und 0,5 mm dick.

Die Beschriftung kann auf vier Zeilen angeordnet werden.

Die Kennzeichnung muss gut lesbar angebracht werden. Hier einige Vorschläge:

Schild 2 500x391 1
Helm vo 334x500 1
Sohle 1 500x326 1
Helm hi 376x500 1
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