Ab 01.10.2017 besteht die Kennzeichnungspflicht für Modelle mit einem Gesamtgewicht ab 250 Gramm.
Ein Problem für Fallschirmspringer? – NEIN
Im Fachhandel gibt es passend auch für Fallschirmspringermodelle die richtigen Kennzeichnungsschilder.
Geeignet sind zum Beispiel kleine Schilder mit folgenden Eigenschaften:
Lasergraviert, feuerfest, selbstklebende Rückseite (3M extra stark und dünn) in den Abmessungen 20 x 10 mm und 0,5 mm dick.
Die Beschriftung kann auf vier Zeilen angeordnet werden.
Die Kennzeichnung muss gut lesbar angebracht werden. Hier einige Vorschläge: